Grünes Kennzeichen

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Grüne Kennzeichen tragen grüne Schrift auf weißem Grund. Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind von der Kfz-Steuer befreit. Sie sind aber streng zweckgebunden. Deshalb dürfen Sie z. B. mit Ihrem Pferdeanhänger keine Holzbalken transportieren.

Grüne Kennzeichen gibt es u. a. für …

  • Anhänger für Sportzwecke

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen

  • Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen)

  • Fahrzeuge von Hilfsorganisationen und humanitären Vereinen

Ausführliche Informationen hält das Zollamt für Sie bereit.


Zulassung und Genehmigung

Bei der Zulassung entsprechen die Unterlagen denen für Ihr Haupt-Anliegen, z. B. Umschreibung.

Sie beantragen direkt bei der Zulassung grüne Kennzeichen und erhalten diese vorab. Die Genehmigung erfolgt durch das Zollamt. Wenn diese nicht erfolgt, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen ändern lassen.


Änderung von grün auf schwarz

Buchen Sie einen Termin für eine technische Änderung.
Notwendige Unterlagen: Fahrzeugschein, Personalausweis, Bankkarte oder Sepamandat, Kennzeichen


Änderung von schwarz auf grün

Buchen Sie einen Termin für eine technische Änderung.
Notwendige Unterlagen: Fahrzeugschein, Kennzeichen

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Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

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