Kurzzeit-Kennzeichen
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 6 Tage ab dem Tag der Zuteilung.
Sie möchten ein Fahrzeug …
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innerhalb Deutschlands oder in ein EU-Land überführen,
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oder bei Probefahrten testen,
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oder beim TÜV vorstellen.
Das Fahrzeug muss abgemeldet sein.
Erforderlichen Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) - Original oder Kopie
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und / oder Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) - Original oder Kopie
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TÜV-Nachweis – Original oder Kopie (separat oder auf dem Kfz-Schein)
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Personalausweis
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Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code für Kurzzeit-Kennzeichen
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Formular: Antrag für Kurzzeit-Kennzeichen
Ausnahme
Die Hauptuntersuchung ist abgelaufen. Dann können Sie das Kurzzeit-Kennzeichen nur am Standort des Fahrzeugs beantragen. Die erste Fahrt muss dann zur nächstgelegenen Prüfstelle gehen. Diese kann im dortigen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk sein.
Besonderheit, …
wenn Ihr Erst-Wohnsitz im Ausland ist
und Sie einen Dritten mit der Zulassung beauftragen:
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Formular "Erfassung eines Empfangsberechtigten"