Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer nach § 43 FZV

Diese Seite teilen:

Für Oldtimer, die an Oldtimer-Treffen teilnehmen, können rote Kennzeichen zugeteilt werden. Gemeint sind Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Erlaubt sind Fahrten im Rahmen der Oldtimer-Veranstaltungen sowie die An- und Abfahrten. Außerdem dürfen Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten unternommen werden. Andere Fahrten sind nicht zulässig.

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden. Sie müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, gut erhalten sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Ihre Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit

  • Sie besitzen einen oder mehrere Oldtimer, mit denen Sie an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen. Für jedes Fahrzeug liegen sowohl ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO, als auch eine gültige Hauptuntersuchung vor. Die Fahrzeuge müssen abgemeldet sein.

Anmerkung:Evtl. Rückstände an Kfz-Steuer oder sonstigen Gebühren müssen vorher beglichen werden.


Zuteilung

  • Sie erhalten die Kennzeichen und ein Fahrzeugscheinheft.

  • Die Kennzeichen werden unbefristet, aber widerruflich zugeteilt. Sie dürfen sie wiederholt verwenden, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, die im Fahrzeugscheinheft eingetragen sind.

  • Sie geben die Fahrzeuge an, die Sie mit den roten Kennzeichen verwenden möchten. Die Zulassungsstelle trägt die Fahrzeuge in das Fahrzeugscheinheft ein.

  • Das Fahrzeugscheinheft ist bei der Fahrt mitzuführen.

Führen der Unterlagen

  • Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder aus anderen Gründen nicht mehr mit den roten Kennzeichen fahren werden, kommen Sie mit dem Fahrzeugscheinheft zur Zulassungsstelle. Wir tragen das Fahrzeug aus.

Widerruf

  • Die Zuteilung kann widerrufen werden, …
    wenn sich eine Unzuverlässigkeit des Halters herausstellt,
    wenn die Berechtigung entfällt (die Fahrzeuge wurden verkauft) oder
    wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht.

  • Bei einem Widerruf geben Sie die Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft unverzüglich an die Zulassungsstelle zurück. Das Fahrtenbuch müssen Sie noch ein Jahr aufbewahren.

Folgende Fahrten dürfen Sie mit roten Kennzeichen durchführen:

  • Fahrten im Rahmen von Oldtimer-Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrten

  • Probefahrten
    Fahrten zur Feststellung oder zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen Eine Probefahrt kann nicht mehr als solche angesehen werden, wenn regelmäßig dasselbe Fahrzeug bewegt wird.

  • Prüfungsfahrten
    Fahrten, bei denen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer des Kraftfahrzeugverkehrs ein Fahrzeug überprüft wird.

Bei Verlust des Fahrzeugscheinhefts brauchen Sie …

  • Personalausweis

  • Verlusterklärung für Fahrzeugscheinheft

  • Fahrtenbuch

Terminanfrage an RoteDauerkennzeichen@obk.de

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis

  • Führungszeugnis, Belegart O - beim Einwohnermeldeamt zu beantragen

  • Schriftlicher Antrag für rote Kennzeichen

  • eVB-Nummer für rote Kennzeichen

  • SEPA-Lastschriftmandat

  • Für jedes Fahrzeug:
    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    TÜV-Nachweis
    Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO

  • Vollmacht bei Antrag durch Dritte

Online-Dienstleistungen

Downloads

Antrag - Ausgabe eines roten Kennzeichens

SEPA-Lastschriftmandat

Vollmacht bei Zulassung durch Dritte

Verlusterklärung Fahrzeugscheinheft

Rotes Fahrzeugkennzeichen für Oldtimer /obk/themen/mobilitaet/anliegen-kfz/kfz-rotes-dauerkennzeichen-fur-oldtimer-nach-ss-43-fzv/index.shtml.de
Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

Servicezeiten

Montag

07:15 - 12:15 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

07:15 - 12:15 Uhr

Mittwoch

07:15 - 12:15 Uhr

Donnerstag

07:15 - 12:15 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr

Freitag

07:15 - 12:00 Uhr

Terminvereinbarung erforderlich!

Bei Fragen nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular.

E-Mail: amt36@obk.de
Telefon: 02261 88-3633

Telefonisch montags und dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!