Technische Änderungen
An Ihrem Fahrzeug wurde eine technische Änderung gemacht.
Die Änderung muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.
In manchen Fällen muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II geändert werden,
z. B. bei Änderung von Leistung, Aufbauart oder Antriebsart.
Erforderliche Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
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evtl. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)oderAllgemeine Betriebserlaubnis
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gültiger TÜV
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TÜV-Gutachten über die technische Änderung
Ohne Vollmacht