Verlust Kennzeichen oder Zulassungsbescheinigung I oder II (Kfz-Schein und Kfz-Brief)
Sie haben ein oder zwei Kennzeichen-Schilder verloren, oder sie wurden gestohlen.
Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug umkennzeichnen lassen.
Achtung: anderes Kennzeichen!
Erforderliche Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
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Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
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gültiger TÜV
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Verlusterklärung Kennzeichen, vom Halter unterzeichnet
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evtl. Polizeibericht
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Personalausweis
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ggf. das verbliebene Kennzeichen
Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) verloren, oder sie wurde gestohlen.
Sie beantragen einen Ersatzschein.
Erforderliche Unterlagen:
Notwendige Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
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gültiger TÜV
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Personalausweis des Halters
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Eidesstattliche Verlusterklärung ZB I, vom Halter unterschrieben
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evtl. Polizeibericht
Ohne Vollmacht
Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) verloren,
oder sie wurde gestohlen.
Sie beantragen einen Ersatzbrief.
Wenn der Halter verstorben ist
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Erbschein vom Amtsgericht
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alle Erben müssen kommen,oder handschriftliche Abtretungserklärung und Kopie(n) der Personalausweise
Halter verstorben, das Fahrzeug ist noch zugelassen
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Fahrzeug abmelden
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nach der Aufbietungs-Frist muss das Fahrzeug umgeschrieben werden.
Erforderliche Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
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wenn Sie nicht der letzte Halter sind: lückenloser Eigentumsnachweis durch Kaufvertrag bzw. Kaufverträge
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Personalausweis
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bei abgelaufenem TÜV auch die Kennzeichen
Der letzte eingetragene Halter oder Eigentümer der ZB II muss persönlich kommen.
Sie haben einen schwierigen Fall? – Dann rufen Sie uns vorher an.