Verlust Kennzeichen oder Zulassungsbescheinigung I oder II (Kfz-Schein und Kfz-Brief)

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Sie haben ein oder zwei Kennzeichen-Schilder verloren, oder sie wurden gestohlen.
Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug umkennzeichnen lassen.

Achtung: anderes Kennzeichen!

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)

  • gültiger TÜV

  • Verlusterklärung Kennzeichen, vom Halter unterzeichnet

  • evtl. Polizeibericht

  • Personalausweis

  • ggf. das verbliebene Kennzeichen

Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) verloren, oder sie wurde gestohlen.
Sie beantragen einen Ersatzschein.

Erforderliche Unterlagen:

Notwendige Unterlagen

Ohne Vollmacht

Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) verloren,
oder sie wurde gestohlen.
Sie beantragen einen Ersatzbrief.
 

Wenn der Halter verstorben ist

  • Erbschein vom Amtsgericht

  • alle Erben müssen kommen,oder handschriftliche Abtretungserklärung und Kopie(n) der Personalausweise


Halter verstorben, das Fahrzeug ist noch zugelassen

  • Fahrzeug abmelden
    oder

  • nach der Aufbietungs-Frist muss das Fahrzeug umgeschrieben werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)

  • wenn Sie nicht der letzte Halter sind: lückenloser Eigentumsnachweis durch Kaufvertrag bzw. Kaufverträge

  • Personalausweis

  • bei abgelaufenem TÜV auch die Kennzeichen

Der letzte eingetragene Halter oder Eigentümer der ZB II muss persönlich kommen.
Sie haben einen schwierigen Fall? – Dann rufen Sie uns vorher an.

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Verlusterklärung Kennzeichen

Eidesstattliche Verlusterklärung Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)

Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

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07:15 - 12:15 Uhr
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