Wiederzulassung, gleicher Halter innerhalb OBK

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Ihr Fahrzeug ist abgemeldet.
Es war zuletzt im Oberbergischen Kreis auf Sie als Halter zugelassen.
Sie möchten es wieder auf sich persönlich anmelden.

Bitte buchen Sie einen Termin für eine Wiederzulassung oder nutzen Sie die Onlinedienstleistung!

Erforderliche Unterlagen:

Fall 1: Bisheriges GM-Kennzeichen bleibt
Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)

  • TÜV-Nachweis

  • Personalausweis

  • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code

  • SEPA-Lastschriftmandat


Fall 2: Kennzeichen wird geändert
Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII / Kfz-Brief)

  • TÜV-Nachweis

  • Personalausweis

  • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code

  • SEPA-Lastschriftmandat

Downloads

SEPA-Lastschriftmandat

Vollmacht bei Zulassung durch Dritte

Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter /obk/themen/mobilitaet/anliegen-kfz/kfz-wiederzulassung-gleicher-halter-innerhalb-obk/index.shtml.de
Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

Servicezeiten

Montag

07:15 - 12:15 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

07:15 - 12:15 Uhr

Mittwoch

07:15 - 12:15 Uhr

Donnerstag

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Terminvereinbarung erforderlich!

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E-Mail: amt36@obk.de
Telefon: 02261 88-3633

Telefonisch montags und dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

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