Zulassung fabrikneues Kfz mit Gutachten § 13 EG-FGV (Einzelgehnehmigung)

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Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug mit Gutachten nach § 13 EG-FGV zulassen. 

Terminvereinbarung ist erforderlich!

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief), wenn vorhanden

  • sonst Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung als Eigentumsnachweis

  • Gutachten nach § 13 EG-FGV

  • Personalausweis

  • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code

  • SEPA-Lastschriftmandat

Downloads

SEPA-Lastschriftmandat

Vollmacht bei Zulassung durch Dritte

Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

Servicezeiten

Montag

07:15 - 12:15 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

07:15 - 12:15 Uhr

Mittwoch

07:15 - 12:15 Uhr

Donnerstag

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14:00 - 17:30 Uhr

Freitag

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Terminvereinbarung erforderlich!

Bei Fragen nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular.

E-Mail: amt36@obk.de
Telefon: 02261 88-3633

Telefonisch montags und dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

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