Zulassung Kfz aus dem Ausland (neu und gebraucht)

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Gebrauchtes Fahrzeug aus dem Ausland

Sie möchten ein gebrauchtes Kfz aus dem Ausland zulassen. Die ausländischen Dokumente liegen vor.

Erforderliche Unterlagen

  • die vollständigen ausländischen Fahrzeug-Dokumente

  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeugherstellers (CoC-Papier) oder Vollabnahme

  • bei ausländischem TÜV: Gültigkeit Zulassungsdatum plus 1 Kalendermonat

  • Für Nichtmitglieder der EU: Zoll-Unbedenklichkeits-Bescheinigung

  • Personalausweis

  • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code

  • SEPA-Lastschriftmandat

  • Kennzeichen, falls zugelassen

Fabrikneues Fahrzeug aus dem Ausland

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug aus dem Ausland zulassen. Es liegen keine ausländischen Dokumente vor.

Erforderliche Unterlagen:

  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeugherstellers (CoC-Papier)

  • Original-Rechnung oder Original-Kaufvertrag als Eigentumsnachweis

  • Bestätigung des Autohauses, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, falls das nicht aus Rechnung / Kaufvertrag eindeutig ersichtlich ist.

  • Für Nichtmitglieder der EU: Zoll-Unbedenklichkeits-Bescheinigung

  • Personalausweis (Original oder Kopie) 

  • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code

  • SEPA-Lastschriftmandat

Downloads

SEPA-Lastschriftmandat

Vollmacht bei Zulassung durch Dritte

Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

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Montag

07:15 - 12:15 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

07:15 - 12:15 Uhr

Mittwoch

07:15 - 12:15 Uhr

Donnerstag

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Freitag

07:15 - 12:00 Uhr

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E-Mail: amt36@obk.de
Telefon: 02261 88-3633

Telefonisch montags und dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

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