Arbeitsstellen im Straßenraum (Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum)

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Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum

Für alle Arbeiten die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss der Verursacher die zur Sicherung der Allgemeinheit erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen beantragen.

Einer solchen Anordnung bedürfen somit arbeitsstellenbedingte Beeinträchtigungen durch Baugruben, Baufahrzeuge und -maschinen, Arbeitsgerüste etc. im Bereich von Fahrbahnen, Mehrzweckstreifen, Parkflächen, Geh- und Radwegen sowie in an den Straßenbereich angrenzenden Banketten.

Notmaßnahmen sind auf jeden Fall vor Beginn der Arbeiten telefonisch zu melden.

Die entsprechende Anordnung wird nach Möglichkeit sofort telefonisch erteilt und nachträglich schriftlich bestätigt. 

Außerhalb der Bürozeiten wenden Sie sich bitte in diesen Fällen an die zuständige Polizeidienststelle!

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Bei Maßnahmen im Bereich der Städte und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Ordnungsämtern. Im restlichen Kreisgebiet ist das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zuständig.

Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.

Online-Dienstleistungen

Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen <p>§ 45 Abs. 6 StVO</p> /obk/themen/mobilitaet/anliegen-verkehr/arbeitsstellen-im-strassenraum-baustellen-im-offentlichen-verkehrsraum/index.shtml.de
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Verkehrsregelung und -lenkung

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

Servicezeiten

Montag

07:15 - 12:15 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

07:15 - 12:15 Uhr

Mittwoch

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Donnerstag

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Terminvereinbarung erforderlich!

Bei Fragen nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular.

E-Mail: amt36@obk.de
Telefon: 02261 88-3633

Telefonisch montags und dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

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