Arbeitsstellen im Straßenraum (Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum)
Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
Für alle Arbeiten die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss der Verursacher die zur Sicherung der Allgemeinheit erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen beantragen.
Einer solchen Anordnung bedürfen somit arbeitsstellenbedingte Beeinträchtigungen durch Baugruben, Baufahrzeuge und -maschinen, Arbeitsgerüste etc. im Bereich von Fahrbahnen, Mehrzweckstreifen, Parkflächen, Geh- und Radwegen sowie in an den Straßenbereich angrenzenden Banketten.
Online-Antrag, s. Online-Dienstleistungen
Notmaßnahmen sind auf jeden Fall vor Beginn der Arbeiten telefonisch zu melden.
Die entsprechende Anordnung wird nach Möglichkeit sofort telefonisch erteilt und nachträglich schriftlich bestätigt.
Außerhalb der Bürozeiten wenden Sie sich bitte in diesen Fällen an die zuständige Polizeidienststelle!
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Bei Maßnahmen im Bereich der Städte und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Ordnungsämtern. Im restlichen Kreisgebiet ist das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zuständig.
Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.
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Ansprechpersonen
Karin Ritter
Sandra Neuhoff
Frau Weber