Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Verkehrsverboten
Bestimmte Nutzungen im Verkehrsraum, die von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung abweichen, bedürfen der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen:
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung
- von den Regelungen zum Halten und Parken
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind
Formloser Antrag mit einer Begründung, warum die Ausnahmegenehmigung benötigt wird
Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Ansprechpersonen
Gerald Pohl
Monika Koppe
Marvin Starck