Sonn- und Feiertagsfahrverbot

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An Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen, zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern (einschließlich damit verbundener Leerfahrten), nicht geführt werden.

Neben den gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 30 Abs. 3 StVO sind im Einzelfall auch weitere Ausnahmen vom Fahrverbot möglich, wenn besondere Gründe vorliegen. Bei der Prüfung der Anträge wird ein strenger Maßstab angesetzt. Ausnahmen werden auf dringende Fälle beschränkt.

Ausgefüllter Online-Antrag, der die Begründung für die Notwendigkeit eines Transportes an Sonn- oder Feiertagen beinhaltet.

Alternativ kann der entsprechende Antrag im Bereich "Downloads" als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Die Zuständigkeit für die entsprechenden Anträge steht in Abhängigkeit zum Wohn- oder Betriebssitz des Antragstellers:

  1. Gummersbach, Radevormwald, Wiehl oder Wipperfürth: jeweiliges Ordnungsamt
  2. Morsbach oder Reichshof: Ordnungsamt Reichshof
  3. Übrige Städte und Gemeinden: Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises in Gummersbach

Die Kosten sind abhängig von der jeweiligen Gültigkeitsdauer der Genehmigung.

Downloads

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) - Sonntagsfahrverbot-

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 1 der Ferienreiseverordnung

Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot /obk/themen/mobilitaet/anliegen-verkehr/sonn-und-feiertagsfahrverbot/index.shtml.de
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen /obk/themen/mobilitaet/anliegen-verkehr/sonn-und-feiertagsfahrverbot/index.shtml.de
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung für bestimmte Einzelfälle Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Einzelfälle beantragen /obk/themen/mobilitaet/anliegen-verkehr/sonn-und-feiertagsfahrverbot/index.shtml.de
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung Dauerausnahme Dauerhafte Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen /obk/themen/mobilitaet/anliegen-verkehr/sonn-und-feiertagsfahrverbot/index.shtml.de
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung länderübergreifend einheitlich Einheitliche länderübergreifende Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen /obk/themen/mobilitaet/anliegen-verkehr/sonn-und-feiertagsfahrverbot/index.shtml.de
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