Verkehrszeichen und Verkehrsregelungen
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Verkehrsbehörde.
Durch verkehrsbehördliche Anordnungen sollen bei nachgewiesenen verkehrsrechtlichen Bedürfnissen bestehende Verkehrsregelungen/Abläufe optimiert und zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderliche Maßnahmen getroffen werden.
Dies kommt u.a. zum Tragen bei der
- Einrichtung von Ampeln in Kreuzungsbereichen;
- Ausweisung von Sackgassen;
- Anordnung von Halteverboten;
- Fahrbahnmarkierungen und
- Anordung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
Sie können den Antrag formlos einreichen.
Der Antrag sollte grundsätzlich folgende Angaben enthalten:
- Beschreibung der Örtlichkeit
- Schilderung der Verkehrsabläufe
- Beschreibung der festgestellten Defizite und Verkehrsbeeinträchtigungen
- Lösungsvorschläge soweit möglich
- evtl. vorhandene Fotos
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Für die Städte und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof sind die Anträge bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.
Ansprechpersonen
Marvin Starck
Monika Koppe
Gerald Pohl
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