Stau copyright: Kara - stock.adobe.com

Verkehrszeichen und Verkehrsregelungen

Diese Seite teilen:

Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Verkehrsbehörde.

Durch verkehrsbehördliche Anordnungen sollen bei nachgewiesenen verkehrsrechtlichen Bedürfnissen bestehende Verkehrsregelungen/Abläufe optimiert und zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderliche Maßnahmen getroffen werden.

Dies kommt u.a. zum Tragen bei der

  • Einrichtung von Ampeln in Kreuzungsbereichen;
  • Ausweisung von Sackgassen;
  • Anordnung von Halteverboten;
  • Fahrbahnmarkierungen und
  • Anordung von Geschwindigkeitsbeschränkungen

 

Sie können den Antrag formlos einreichen. 

Der Antrag sollte grundsätzlich folgende Angaben enthalten:

- Beschreibung der Örtlichkeit
- Schilderung der Verkehrsabläufe
- Beschreibung der festgestellten Defizite und Verkehrsbeeinträchtigungen
- Lösungsvorschläge soweit möglich
- evtl. vorhandene Fotos

 

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Für die Städte und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof sind die Anträge bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.

Ihr Weg zu uns:

Verkehrsregelung und -lenkung

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

Servicezeiten

Montag

07:15 - 12:15 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

07:15 - 12:15 Uhr

Mittwoch

07:15 - 12:15 Uhr

Donnerstag

07:15 - 12:15 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr

Freitag

07:15 - 12:00 Uhr

Terminvereinbarung erforderlich!

Bei Fragen nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular.

E-Mail: amt36@obk.de
Telefon: 02261 88-3633

Telefonisch montags und dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!