Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz
Anmeldung der Tätigkeit der Prostitution
Das Prostituiertenschutzgesetz sieht für Prostituierte eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vor. Die Prostituierten erhalten mit der Beratung umfassenden Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote. Persönliche Aufklärung und Beratung schützen die Prostituierten: Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern.
Gesundheitliche Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz
Gemäß § 10 des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen.
Seit 1. Juli 2017 sind alle Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, verpflichtet, sich vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden. Im Oberbergischen Kreis erfolgt die Anmeldung beim Kreisordnungsamt.
Vor der erstmaligen Anmeldung ist eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen.
Diese Beratung erfolgt im Oberbergischen Kreis durch das Gesundheitsamt.
Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen. Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen.
Die gesundheitliche Beratung ist vertraulich und dauert ca. 30 Minuten.
Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung, welche Sie zur Vorlage bei der Anmeldung benötigen.
Die Beratung erfolgt kostenfrei.
Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch folgende Unterlagen mit:
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass oder Passersatz
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Impfausweis, falls vorhanden
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Gültige Aliasbescheinigung, wenn der Wunsch besteht, die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung auf einen Alias ausstellen zu lassen.
Die gesundheitliche Beratung findet in deutscher Sprache statt. Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch verstehen und sprechen, teilen Sie dies bitte bei der Terminabstimmung mit.
Bitte vereinbaren Sie für die gesundheitliche Beratung telefonisch einen Termin bei:
Anmeldung Gesundheitsamt
Persönliche Anmeldung, Beratungsgespräch durch das Kreisordnungsamt
Zur Anmeldung ist zunächst eine Terminvereinbarung erforderlich unter der Telefonnummer 02261-883208 oder per E-Mail an ordnung08@obk.de beim Ordnungsamt, Stahlstraße 5 in 51645 Gummersbach – Dieringhausen.
Zu diesem Termin müssen Sie folgendes mitbringen:
·Nachweis über die innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgte, gesundheitliche Beratung nach § 10 Absatz 1 ProstSchG,
·Personalausweis, Reisepass, einen Passersatz oder einen Ausweisersatz und gegebenenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung,
Zwei aktuelle biometrische Passfotos (die Größe der Fotos muss 35 x 45 Millimeter betragen. Dies entspricht der Größe, wie sie auch bei Personalausweisen oder Reisepässen gefordert wird).
·Ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung nachzuweisen, dass sie berechtigt sind eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben.
Zunächst erfolgt im vertraulichen Rahmen ein Informations- und Beratungsgespräch, um über die Rechte und Pflichten von Prostituierten sowie über weitere Angebote zu informieren. Nach dem Gespräch werden die Informationen in geeigneter Form und verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf können weitere Beratungsangebote und Kontakte vermittelt werden.
Abschließend wird eine Anmeldebescheinigung ausgehändigt. Neben der Anmeldebescheinigung mit Klarnamen kann auf Wunsch eine Anmeldebescheinigung unter Angabe eines Alias (sog. Aliasbescheinigung) ausgestellt werden.
Wenn die Tätigkeit über die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung hinaus fortgesetzt werden soll, muss rechtzeitig eine Verlängerung beantragt werden. Der Ablauf entspricht dem Verfahren der Anmeldung und es wird eine neue Bescheinigung ausgestellt.
Kontakt
Frau Rieke
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach