Änderung der Nutzungsart
Die im Liegenschaftskataster nachgewiesene Nutzungsart (tatsächliche Nutzung) gibt die gegenwärtig ausgeübte Nutzung eines Flurstücks oder Flurstückabschnittes an. Die Nutzungsarten werden durch entsprechende Signaturen und Farbgebungen im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Die Nutzungsarten werden turnusmäßig durch das Katasteramt überprüft und geändert.
Eine Überprüfung der tatsächlichen Nutzung kann auch Beantragt werden.
Kontakt
Nutzungsarten von Grundstücken
Herr Diederich
Fritz-Kotz-Straße 17 a
51674 Wiehl
Raum OG 2-02