Änderung der Nutzungsart

Auf dem Bild sind Schafe auf einer Wiese zu sehen.

Die im Liegenschaftskataster nachgewiesene Nutzungsart (tatsächliche Nutzung) gibt die gegenwärtig ausgeübte Nutzung eines Flurstücks oder Flurstückabschnittes an. Die Nutzungsarten werden durch entsprechende Signaturen und Farbgebungen im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Die Nutzungsarten werden turnusmäßig durch das Katasteramt überprüft und geändert.
Eine Überprüfung der tatsächlichen Nutzung kann auch Beantragt werden.

Was ist beim Antragsverfahren zu beachten?

Die Überprüfung der tatsächlichen Nutzung erfolgt üblicherweise turnusmäßig "von Amts wegen“.

Sie können eine Überprüfung der tatsächlichen Nutzung formlos beantragen. Z.B. per E-Mail.

Das Katasteramt entscheidet dann anhand von Luftbildern oder einer örtlichen Überprüfung ob eine neue tatsächliche Nutzungsart einzuführen ist.

Welche Angaben werden benötigt?

Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer,
oder Straße, Hausnummer und Ort,
oder eine Karte
...

Bilder der aktuellen Situation vor Ort können für die Beurteilung hilfreich sein.

Welche Kosten entstehen?

Beim Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster ist die überprüfung von Nutzungsarten kostenfrei, da dadurch die Flurkarte und die topografischen Kartenwerke aktuell gehalten werden.

Kontakt

Nutzungsarten von Grundstücken

Ihr Weg zu uns:

Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster

Fritz-Kotz-Straße 17a
51674 51674 Wiehl-Bomig

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

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Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

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