Identitätsbescheinigung, Entfernungsbescheinigung und Grenzbescheinigung
Die Identitätsbescheinigung ist ein amtlicher Nachweis dafür, dass eine frühere Flurstücksbezeichnung und eine heutige Flurstücksbezeichnung dieselbe Lage in der Örtlichkeit betreffen, oder welche Nachfolgeflurstücke rechtliche Nachfolger des ursprünglichen Flurstücks sind.
Wenn ein Flurstück zum Beispiel geteilt oder mit einem anderen Flurstück verschmolzen wird, erhalten die neu entstehenden Flurstücke jeweils neue Flurstücksnummern. Die alten Nummern werden nicht erneut vergeben; sie gelten nur noch als historische Bezeichnungen.
Eine Identitätsbescheinigung kann im Rahmen eines Unschädlichkeitszeugnisses benötigt werden, um zu belegen, welche früheren Flurstücke den heutigen Flurstücken entsprechen.
Das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster muss die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den geltenden Datenschutzbestimmungen wahren.
Deshalb können neben Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren und Banken nur solche Dritten eine Identitätsbescheinigung beantragen, die ein berechtigtes Interesse nachvollziehbar darlegen.
Über die Detailsuche im Geoportal in der Oberfläche "Bauen und Wohnen" ist es auch möglich nach historischen Flurstückskennzeichen zu suchen. Da die Katasterhistorie sehr komplex sein kann, kann die Suche nach historischen Flurstückskennzeichen im Geoportal keine Vollständigkeit garantieren.
Die Entfernungsbescheinigung ist eine auf Grund amtlicher Unterlagen ausgestellte Bescheinigung, die in der Regel die kürzeste Entfernung zwischen Anfangs- und Endpunkt einer Wegstrecke angibt.
Zur Ausstellung der Bescheinigung ist die Angabe des Anfangs- und Endpunkts der Wegstrecke sowie der Verwendungszweck der Bescheinigung (Behörde oder Schule) erforderlich.
Für nicht amtliche Entfernungsermmittlungen können Sie auch den Routenplaner im Geoportal benutzen. Dieser Ermittelt auf Basis von Open Street Map die kürzeste Entfernung über das Straßen- und Wegenetz für das entsprechende Fortbewegungsmittel.
Eine Grenzbescheinigung (auch Grenzattest genannt) bestätigt, auf welchen Flurstücken ein Gebäude steht und ob es vollständig innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde oder ob es zu einer Grenzüberbauung gekommen ist. Etwaige Grenzüberbauungen werden in der Bescheinigung kurz beschrieben.
Grenzbescheinigungen werden vor allem von Banken, Bausparkassen und anderen Kreditgebern im Rahmen einer Beleihung verlangt.
Bei der Antragstellung sind dabei insbesondere die katastermäßigen Daten des Grundstücks anzugeben : Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer(n) sowie die Lagebezeichnung (z.B. Straße und Hausnummer).
Die Angaben können dem Geoportal entnommen werden.
Kontakt
Bescheinigungen
Herr Bickenbach und Herr Berghaus
Fritz-Kotz-Straße 17 a
51674 Wiehl
Raum E-15