Flurstücksteilung /Flurstückzerlegung

Eine Person schneidet ein Stück aus einer rosa-weißen Torte mit Wellenmusterglasur heraus. Die Torte liegt auf einem weißen Untergrund.

Eine Grundstücksteilung im Kataster bedeutet, dass ein bestehendes Grundstück offiziell in zwei oder mehr neue Grundstücke aufgeteilt wird. Dabei werden neue Grenzen festgelegt und jedes neue Stück erhält eine eigene Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster. Erst wenn diese Eintragung erfolgt ist, können die neuen Grundstücke verkauft, bebaut oder separat im Grundbuch geführt werden.

Was ist beim Antragsverfahren zu beachten?

Wenden Sie sich an eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. einen Vermessungsingenieur (ÖbVI), die den Antrag und die Vermessung durchführen.

  1. Gemeinsam mit der Vermessungsingenieurin oder dem Vermessungingenieur wird festgelegt, wie das Grundstück geteilt werden soll; Grundlage sind Katasterdaten und Ihre Planungswünsche.

  2. Bei bebauten Grundstücken beantragt der ÖbVI die Genehmigung nach § 7 BauO NRW bei der Bauaufsichtsbehörde.

  3. Grenzpunkte werden aufgesucht, neue Grenzen abgemarkt und mit allen Beteiligten im Grenztermin dokumentiert.

  4. Der ÖbVI reicht die Vermessungsschriften beim Katasteramt ein.

  5. Das Katasteramt und das Grundbuchamt führen die neuen Flurstücke ein, worüber Sie eine Fortführungsmitteilung erhalten.

Was sollten Sie mitbringen?

Angaben zum aktuellen Flurstück:
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
- Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer,
- oder Straße, Hausnummer und Ort,
- oder eine Karte

Angaben zur geplanten neuen Grenze:
- Skizze
- Kaufvertragsteil
- Übersichtsplan

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten richten sich nach der "Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen" (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

Sie ergeben sich aus:
- den Größen der zu vermessenden Teilflächen
- der Länge der betroffenen Grenzen
- dem Bodenrichtwert des Grundstücks
- den Grundaufwandspauschalen und Gebühren für die Grenzniederschrift
- den Kosten für die Übernahme in das Amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS)

Kontakt

Übernahme in das Liegenschaftskataster

Ihr Weg zu uns:

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51674 51674 Wiehl-Bomig

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