Flurstücksteilung /Flurstückzerlegung
Eine Grundstücksteilung im Kataster bedeutet, dass ein bestehendes Grundstück offiziell in zwei oder mehr neue Grundstücke aufgeteilt wird. Dabei werden neue Grenzen festgelegt und jedes neue Stück erhält eine eigene Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster. Erst wenn diese Eintragung erfolgt ist, können die neuen Grundstücke verkauft, bebaut oder separat im Grundbuch geführt werden.
Kontakt
Übernahme in das Liegenschaftskataster
Herr Diederich
Fritz-Kotz-Straße 17 a
51674 Wiehl
Raum OG 2-02