Grenzvermessung

Ein Holzzaun mit grünlichem Moos bewachsen, der diagonal in die Tiefe des Bildes verläuft. Der Boden ist mit herbstlichen, orangebraunen Blättern bedeckt.

Eine Grenzvermessung ist die amtliche Feststellung und Dokumentation, wo genau die Grenzen eines Grundstücks verlaufen. Dabei werden bestehende Grenzpunkte überprüft, fehlende Punkte neu markiert und alle Ergebnisse rechtssicher im amtlichen Liegenschaftskataster dokumentiert.

Was ist beim Antragsverfahren zu beachten?

Wenden Sie sich an das Katasteramt, ein Vermessungsbüro, oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. einen Vermessungsingenieur (ÖbVI), die den Antrag und die Vermessung durchführen.

- einzelne Grenzpunkte überprüfen
- abgemarkte Grenzpunkte anzeigen

- Abmarkungsmängel beseitigen
- zurückgestellte Abmarkungen nachholen
- gefährdete Grenzzeichen sichern oder versetzen
- Grundstücksgrenzen (erstmalig) abmarken
- festgestellte Grundstücksgrenzen erneut abmarken

Da es sich dabei um hoheitliche Vermessungen handelt.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten richten sich nach der "Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen" (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

Sie ergeben sich aus:
- der Grundaufwandspauschale
- dem Bodenrichtwert des Grundstücks
- den Grundaufwandspauschalen und Gebühren für die Grenzniederschrift
- den Kosten für die Übernahme in das Amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS)

Kontakt

Übernahme in das Liegenschaftskataster

Ihr Weg zu uns:

Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster

Fritz-Kotz-Straße 17a
51674 51674 Wiehl-Bomig

Servicezeiten

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