Liegenschaftsvermessung

Weitläufige Landschaft mit Hügeln, Bäumen und Wiesen. Ein Grundstück ist mit gestrichelten Linien markiert, darauf ein roter Standort-Pin mit Haus-Symbol.

Die Liegenschaftsvermessung umfasst alle Vermessungen rund um ein Grundstück, zum Beispiel zur Feststellung von Grenzen, zur Bildung neuer Flurstücke oder zur Aktualisierung des Katasters. Es ist der Oberbegriff für Vermessungen, die die Lage und Größe einer Liegenschaft eindeutig dokumentieren.

Was ist beim Antragsverfahren zu beachten?

Wenden Sie sich an das Katasteramt, oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. einen Vermessungsingenieur (ÖbVI), die den Antrag aufnehmen und die Vermessung durchführen.

Eine Vermessung kann jeder Grundstückseigentümer - oder mit dessen Zustimmung auch jeder andere - persönlich oder schriftlich (formlos), auch per E-Mail beantragen, sofern dieser sich verpflichtet die Kosten zu tragen.y<

Was sollten Sie mitbringen?

Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer,
oder Straße, Hausnummer und Ort,
oder eine Karte
...

Gegebenenfalls müssen Sie sich ausweisen.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten richten sich nach der "Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen" (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

Kontakt

Liegenschaftsvermessungen

Ihr Weg zu uns:

Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster

Fritz-Kotz-Straße 17a
51674 51674 Wiehl-Bomig

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Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

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