Straßenschlussvermessung

Eine gelb-graue Vermessungsstation auf einem gelben Stativ mit orangenen Elementen steht auf einer Straße. Im Hintergrund eine Person in gelber Warnweste unscharf sichtbar.

Eine Straßenschlussvermessung ist eine Vermessung, die durchgeführt wird, wenn eine neue Straße fertiggestellt ist. Dabei werden die endgültigen Straßenflächen, Böschungen, Gehwege und angrenzenden Grundstücksgrenzen exakt vermessen und in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

Wer beantragt die Straßenschlussvermessung?

Die Kommune, das Land oder der Bund – veranlasst die Vermessung. Diese sind verantwortlich für Planung, Bau und anschließende Vermessung der Straße.

Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer?

- Die neuen oder geänderten Grenzen werden automatisch rechtssicher dokumentiert.
- Eigentümer angrenzender Grundstücke werden bei Bedarf informiert, etwa wenn Grenzpunkte betroffen sind, oder Flächen an- bzw. abgekauft werden müssen.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für die Straßenschlussvermessung richtet sich nach der "Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen" (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW). Sie setzen sich zusammen aus:
- einer Grundaufwandspauschale
- einer Gebühr für jedes neu entstandene Flurstück
Die Gebühr für die neu entstehenden Flurstücke ist abhängig von Ihrer Größe und ihrem Bodenrichtwert. Das jeweils größte neu zu bildende Flurstück je Altflurstück ist gebührenfrei.
- den Kosten für die Übernahme in das Amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS)

Kontakt

Übernahme in das Liegenschaftskataster

Ihr Weg zu uns:

Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster

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51674 51674 Wiehl-Bomig

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