Eigenkontrollen des Lebensmittelunternehmers
Durch das EU-Lebensmittelrecht ist jeder Lebensmittelunternehmer verpflichtet, sowohl die "gute Hygienepraxis" einzuhalten als auch Eigenkontrollverfahren (im Sinne eines HACCP-Konzeptes) einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Die betrieblichen Eigenkontrollen dienen der Überprüfung und Sicherung der Produktion gesundheitlich unbedenklicher Speisen und Lebensmittel. Sie helfen auch dem Lebensmittelunternehmer als Beweismittel in einem Schadensfall.