Eigenkontrollen des Lebensmittelunternehmers

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Durch das EU-Lebensmittelrecht ist jeder Lebensmittelunternehmer verpflichtet, sowohl die "gute Hygienepraxis" einzuhalten als auch Eigenkontrollverfahren (im Sinne eines HACCP-Konzeptes) einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Die betrieblichen Eigenkontrollen dienen der Überprüfung und Sicherung der Produktion gesundheitlich unbedenklicher Speisen und Lebensmittel. Sie helfen auch dem Lebensmittelunternehmer als Beweismittel in einem Schadensfall.

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Merkblatt - Anforderungen an betriebliche Eigenkontrollen -Lebensmittel-

Muster für die Eigenkontrolldokumentation (Lebensmittel)

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