Jagd und Wildhege, junge Jägerin mit ihrem Jagdhund bei einem Reviergang, jagdliches Symbolfoto. copyright: Countrypixel - stock.adobe.com

Jägerprüfung

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Jägerprüfung

Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung, welche die Untere Jagdbehörde (UJB) einmal jährlich Ende April / Anfang Mai organisiert. Der Termin der Jägerprüfung wird rechtzeitig über die öffentlichen Bekanntmachungen des Oberbergischen Kreises veröffentlicht. Im Rahmen dieser Prüfung werden Kenntnisse, die für die Jagd notwendig sind durch den Jägerprüfungsausschuss des Oberbergischen Kreises in den Prüfungsteilen

  • schriftlicher Teil (Fragebogen),

  • mündlich-praktischer Teil und

  • Schießprüfung

abgeprüft.

Zugangsvorraussetzungen

  • Mindestens 15 Jahre alt (bei Minderjährigen ist ein schriftliches Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten notwendig)

  • Gewöhnlicher Aufenthalt im Oberbergischen Kreis

  • Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkaliber 9 mm)

  • Teilnahme an einer anerkannten Schulung zur kundigen Person im Sinne der EG-Verordnung 853/2004

  • Rechtzeitiger Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung (mindestens zwei Monate vor dem ersten Prüfungstermin)

Der Besuch eines privaten Lehrgangs erleichtert die eigene Vorbereitung, ist aber nicht zwingend notwendig. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Jägerprüfung des Oberbergischen Kreises werden i.d.R. durch die Kreisjagdschule Oberberg der Kreisjägerschaft Oberberg ausgebildet.

Downloads

Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung

Antrag auf Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung

Jägerprüfung Zulassung Jägerprüfung - Zulassung beantragen /obk/themen/tiere-und-lebensmittel/jagd/jaegerpruefung/index.shtml.de
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