Rencontre chasse troupeau famille sangliers en forêt d'Europe copyright: Aurelien Papa

Afrikanische Schweinepest

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises mahnt nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe zu erhöhter Vorsicht.

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Am 14.06.2025 wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Olpe bestätigt. In der Gemeinde Kirchhundem wurde ein Wildschwein positiv auf das Virus getestet. Weitere bestätigte Fälle bei Wildschweinen kamen seitdem hinzu.

Aktuell (Stand 26.02.2026) gibt es einen ersten ASP-positiven Fall im Hochsauerlandkreis in der Nähe von Störmecke bei Schmallenberg. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat den Verdachtsfall jetzt bestätigt. Der Fundort des tot aufgefunden Frischlings befindet sich innerhalb der Sperrzone II, die Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis umfassen.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW.

Die ASP ist eine bei Schweinen fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung. Das Virus ist für Schweine sehr ansteckend und kann auch indirekt - z. B. über Fahrzeuge, Kleidung oder Lebensmittel - weiterverbreitet werden. Die Krankheit befällt ausschließlich Haus-und Wildschweine und ist für Menschen ungefährlich.

Tote Wildschweine melden!

Wer ein totes Wildschwein findet, ist gebeten, sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises

Telefon: 02261 88-3903

oder die Bereitschaftszentrale des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung

Telefon: 0201 714488

zu wenden.

Die Sicherung und Untersuchung des Tiers wird dann eingeleitet.

Schweinehaltung im Oberbergischen Kreis

Jede Form von Schweinehaltung (auch Hobbyhaltungen) müssen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet werden. Dies gilt für alle Rassen, auch für Minipig und Hängebauchschweine.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sind zum Schutz der eigenen Tiere einzuhalten

  • Umzäunung der Stallanlagen und Lagerbereich für Futter und Einstreu

  • Zutritt nur über Hygieneschleusen

  • Personen- und Fahrzeugverkehr auf den Betrieb begrenzen

  • Kontakt zwischen Hausschweinen und Wildschweinen muss verhindert werden!

Entsorgung von Speiseresten

Achten Sie darauf, Reste von Fleisch oder Wurst nur in verschlossene Müllbehälter zu entsorgen. Sowohl zu Hause als auch unterwegs beim Wandern oder Spazierengehen.

Wenn infizierte Fleischreste von Wildschweinen gefressen werden, könnte die Seuche weiter verbreitet werden.

Sus scrofa. The wild nature of the Czech Republic. Free nature. Picture of an animal in nature. Beautiful picture. Animal in the woods. Deep forest. Mysterious Forest. Wild. From animal life.

Für Jägerinnen und Jäger: Proben entnehmen

Die Jagdausübungsberechtigten müssen alle verendeten und erlegten Wildschweine beproben. Probenutensilien stellt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Verfügung. Die Kosten für die Untersuchung übernimmt das Land NRW. Bitte beachten Sie die unten stehende Anleitung.

Downloads

FAQ zur Afrikanischen Schweinepest

Informationen für Jägerinnen und Jäger

Anleitung zur Entnahme von ASP-Monitoring-Blutbproben

CVUA Wildschweine Begleitschein

Allgemeinverfügung Nachtsichttechnik

Erlass Beprobung an UJB

Untersuchungsantrag

Ihr Weg zu uns:

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Stahlstr. 5
51645 Gummersbach-Dieringhausen

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

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Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!