Schafe in einer Herde copyright: © Philipp Ising

Blauzungenkrankheit

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Stand: 24.02.2026

Aufgrund verschiedener Ausbrüche in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen liegt das gesamte Gebiet des Oberbergischen Kreises in der Restriktionszone.

Das Friedrich-Löffler-Institut hat hierzu eine interaktive Karte erstellt.

Für empfängliche Tiere aus diesen Gebieten sind zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen. Als empfängliche Tiere gelten Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden.

Ziegenbock vor Schafen

Dort finden sich die aktuell geltenden Verbringungsbeschränkungen sowie die für das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten zu verwendenden Vordrucke.

Impfungen

Eine Impfung gegen BTV-8 wird empfohlen, ebenso die Fortführung der Impfungen gegen BTV-3, um Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.

Allgemeine Informationen zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit wird nicht von Tier zu Tier, sondern von infizierten Stechmücken, sogenannte Gnitzen, auf Wiederkäuer übertragen. Die aktuelle Witterung begünstigt die Aktivität der Stechmücken nicht.

Für die Infektion mit dem Bluetongue-Virus (BTV) sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden empfänglich.

Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen völlig ungefährlich.

Die Tiere reagieren mit unterschiedlich starken Symptomen auf die Infektion. Typische Symptome sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie, vermehrter Speichelfluss mit Schaumbildung vor dem Maul und Lahmheit. Bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen. Die namensgebende Schwellung und Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten.

Halter von empfänglichen Tieren müssen ihren Tierbestand unbedingt - falls noch nicht geschehen - bei der Tierseuchenkasse melden. Alle Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit BTV hindeuten, den zuständigen Hoftierarzt zur Abklärung hinzuzuziehen. Der Hoftierarzt zeigt, nach der Untersuchung der Tiere, den Verdacht auf die Blauzungenkrankheit beim Veterinäramt an.

Zur Abklärung werden Blutproben entnommen und im Landeslabor untersucht.

Gegen BTV-8 stehen gut wirksame und zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. Um die Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und um Handelshemmnisse zu vermeiden, wird daher empfohlen, empfängliche Tiere gegen BTV-8 impfen zu lassen.

Zu beachten ist außerdem, dass der Serotyp 3 des Virus nach wie vor im gesamten Bundesgebiet präsent ist. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt daher dringend, die Impfungen gegen BTV-3 bei empfänglichen Tiere fortzuführen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und Tierverluste zu minimieren. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai abgeschlossen sein.

Bei speziellen Fragen zur Impfung sollten Halterinnen und Halter ihre Hoftierärztinnen und Hoftierärzte kontaktieren.

Informationen zu Beihilfen finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen.

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