Das Schulamt für den Oberbergischen Kreis

 

Herzlich willkommen auf den Seiten des Staatlichen Schulamts für den Oberbergischen Kreis!

 

Siegelvorlage Landeswappen

 

Das Schulamt für den Oberbergischen Kreis ist zuständig für

  • Grundschulen,
  • Hauptschulen und
  • Förderschulen

und besitzt Aufgaben einer Dienst- und Fachaufsicht. Sowohl die schulfachlichen Angelegenheiten wie auch die dienstrechtliche Entscheidungskompetenz (§86 Abs. 2 SchulG NRW) liegt bei den Schulaufsichten. Im Bereich der Haupt –und Förderschulen liegt die Entscheidungskompetenz für dienstrechtliche Angelegenheiten in der Bezirksregierung Köln, die Fachaufsicht bei der für Grund –und Förderschulen zuständigen Schulaufsicht im Schulamt.

Dabei erstreckt sich im Staatlichen Schulamt die Fachaufsicht für Grund-, Haupt und Förderschulen auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der von den Schulen wahrgenommenen Aufgaben (§13 Abs. 1 LOG), sowohl im Bereich der sogenannten inneren Schulangelegenheiten, d.h. vor allem die unmittelbare Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, sowie der äußeren Schulangelegenheiten, d.h. die Errichtung, Organisation, Verwaltungsführung und Unterhaltung.

Für Grundschulen ergeben sich im Staatlichen Schulamt zusätzlich Aufgaben der Dienstaufsicht bezogen auf den Aufbau, die innere Organisation, die allgemeine Geschäftsführung sowie die Personalangelegenheiten der Behörde (§12 Abs. 1 LOG).

Sonstige rechtliche, insbesondere verwaltungsrechtliche und haushaltsrechtliche Angelegenheiten sind Aufgabe der Verwaltungsfachlichen Mitglieder (§91 Abs. 3 SchulG NRW).

 

Kontakt


Schulamt für den Oberbergischen Kreis
Industriestraße 2
51643 Gummersbach
Tel: 02261/88-4227
Fax: 02261/88-4237

 



Letzte Änderung: 03. Juni 2025