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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2013-07-17

Blaualgen in der Bevertalsperre: Kreis und Wupperverband informieren Badegäste In der Bevertalsperre bei Hückeswagen sind Blaualgen aufgetreten. Ein Badeverbot muss aufgrund der geringen Konzentration zurzeit nicht ausgesprochen werden. Das Kreisgesundheitsamt und der...

Gemeinsame Pressemitteilung

 

des Wupperverbandes und
des Oberbergischen Kreises

 

Oberbergischer Kreis. In der Bever-Talsperre bei Hückeswagen sind aktuell Blaualgen aufgetreten. Ein Aushang an den Badestellen informiert darüber. Bei Blaualgen handelt es
sich nicht um Algen, sondern um Bakterien, die häufig eine blau-grüne Färbung aufweisen.
Blaualgen kommen natürlicherweise im Gewässer vor. Bei Massenentwicklungen führen sie jedoch zu Problemen. Hohe Temperaturen begünstigen die Entwicklung.

Den Kontakt mit Blaualgen vermeiden

Die meisten Blaualgenarten sind für den Menschen harmlos und führen durch Zerfall zu einem unangenehmen Geruch.
Einige können jedoch Toxine (Giftstoffe) bilden, die Einfluss auf die Gesundheit haben können.
Bei hohen Konzentrationen der Blaualgen können bei Menschen u.a. Symptome wie allergische Reaktionen, Hautreizungen oder Ohrenschmerzen, bei Verschlucken Übelkeit, Durchfall und Erbrechen auftreten. Besonders Kleinkinder und sehr empfindliche Menschen sollten den Kontakt mit Blaualgen vermeiden.

Hinweise auf Blaualgen

  • Ein erstes Zeichen für die Bildung von Blaualgen ist eine geringe Sichttiefe durch eine starke Trübung des Wassers.
  • Verzichten Sie auf das Baden, wenn Sie bis zu den Knien im Wasser stehen und Ihre Füße nicht sehen können.
  • Unterlassen Sie das Baden, wenn Sie deutliche grüne oder blaugrüne Schlieren auf der Wasseroberfläche erkennen.

Wupperverband und das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises haben Proben genommen.
Ein Badeverbot muss aufgrund der geringen Konzentration zurzeit nicht ausgesprochen werden.
Die gegebenen Hinweise sollten jedoch beachtet werden. Das Limnologische Labor des Wupperverbandes und das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises werden die Entwicklung der Blaualgen in den Talsperren weiter beobachten. Grundsätzlich wird den Badegästen empfohlen, aufmerksam zu sein, da Blaualgen von Wellen- und Windbewegungen schnell verdriftet werden können. 
Weitere Informationen zur Badegewässerqualität m Oberbergischen Kreis finden Sie auf 
www.obk.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.