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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2015-10-13

Sicher durch die dunkle Jahreszeit: Weitblick bietet Schulung zur Seniorenberatung an Die Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises lädt Ehrenamtler am kommenden Dienstag, 20. Oktober zu einer Schulung ein. Das Projekt "Seniorensicherheitsberatung" informiert über...

Oberbergischer Kreis. Unter dem Projekttitel „Seniorensicherheitsberatung“ bietet die Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises Schulungen für Ehrenamtler an. Die Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis vermittelt als Kooperationspartner Inhalte ihres Präventionsangebots "Martin & Lukas". Gemeinsames Projektziel ist es, dass die geschulten Ehrenamtler ihr erworbenes Wissen als Multiplikatoren beispielsweise in Vereinen, Gruppen, Senioreneinrichtungen oder bei bestehenden Seniorentreffen weitergeben.

Bei den Schulungen werden Themen der Verkehrssicherheitsberatung und der Kriminalprävention aufgegriffen. Der aktuelle Schwerpunkt steht im Zeichen der dunklen Jahreszeit. Polizeihauptkommissar Jürgen Poschner referiert am kommenden Dienstag, 20. Oktober über die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und Dämmerung. Er informiert außerdem rund um die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Schulung findet zwischen 10:00 und 12:00 Uhr im Multifunktionsraum des Bürgerbüros Hückeswagen, Bahnhofsplatz 14, statt.

Interessierte sind herzlich eingeladen, sich bei Margareta Coenen unter Telefon 02192 88400 oder per E-Mail an hueckeswagen@gemeinsam-in-oberberg.de anzumelden. Eine persönliche Anmeldung wird mittwochs zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sowie jeden ersten und letzten Donnerstag im Monat zwischen 16:00 und 18:00 Uhr im Weitblick-Büro in der Stadtverwaltung Hückeswagen, Bahnhofsplatz 14, entgegen genommen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.