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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2009-09-02

02.09.2009: Oberbergischer Kreis stellt Landschaftsplan „Wiehl“ auf In einem Informationsabend in Wiehl am 09.09.2009 wird der im Entwurf aufgestellte Landschaftsplan "Wiehl" den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und erläutert.

Informationsabend am 9. September im Rathaus

Oberbergischer Kreis. Die Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiehl bis zum 25. September die Möglichkeit haben, sich mit Anregungen und Bedenken im frühen Planungsstadium an der Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 9 „Wiehl“ zu beteiligen. Der Landschaftsplan stellt die Ziele und Erfordernisse des Natur- und Landschaftsschutzes im Außenbereich dar. Im Gegensatz zur kommunalen Bauleitplanung geht es nicht um bebaubare und bebaute Grundstücke im Innenbereich, sondern um die freie Landschaft.

Die Planungsunterlagen können bei der Kreisverwaltung in Gummersbach oder bei der Stadt Wiehl eingesehen werden. Auch über die Internet-Seite des Oberbergischen Kreises sind die Daten einsehbar.

Grundstückseigentümer in Wiehl oder andere interessierte Bürger können mit einem Blick auf den ersten Planungsentwurf erkennen, wo der Landschaftsplan gültig sein wird und ob zum Beispiel den Flächen eine besondere Bedeutung im Naturhaushalt zuzuordnen ist. Eigene Ideen und Anregungen zu der Planung können noch bis zum 25. September beim Oberbergischen Kreis eingereicht werden.

Zusätzlich bietet das Amt für Kreis- und Regionalentwicklung am Mittwoch, 9. September, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Wiehl einen Informationsabend für interessierte Bürger an.

Telefonische Auskünfte erteilt der Oberbergische Kreis auch unter den Rufnummern 02261 / 88-6102 und 02261 / 88-6103.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.