Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-08-17

Straßenverkehrsamt warnt vor kommerziellen Internetanbietern von Wunschkennzeichen Im Straßenverkehrsamt kommt es immer wieder zu Beschwerden über private Internetanbieter, die gegen Gebühr Wunschkennzeichen reservieren. Das Straßenverkehrsamt bietet selbst eine...

Oberbergischer Kreis. Im Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises kommt es immer wieder zu Beschwerden über private Internetanbieter, die gegen Gebühr Wunschkennzeichen reservieren. Über Internetsuchmaschinen landen Nutzer mit der Suchanfrage „Wunschkennzeichen Gummersbach“ oft auf den Seiten kommerzieller Anbieter. Das Problem: Wunschkennzeichen können bei den privaten Anbietern zwar gegen Gebühr reserviert werden, aber wer dann vor Ort im Straßenverkehrsamt sein Kennzeichen abholen will, muss die offiziellen Gebühren erneut zahlen.

Reservierung über www.obk.de/wunschkennzeichen

Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises bietet die Reservierungen von Wunschkennzeichen über das Internet unter der Adresse www.obk.de/wunschkennzeichen an. Vor allen anderen Internetauftritten sonstiger privater, kommerzieller Anbieter wird gewarnt.

Auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises www.obk.de/service erhalten Sie unter dem Menüpunkt "Straßenverkehrsamt Online-Service" Hinweise zum Wunschkennzeichen und den weiteren Online-Angeboten des Straßenverkehramtes.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.