Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-30
Kreisverwaltung startet mit dem Landschaftsplan Nr. 12 "Gummersbach" Bürgerinnen und Bürger können sich an der Aufstellung des Landschaftsplanes beteiligen
Obwerbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis als Träger der Landschaftsplanung geht erstmals mit dem Landschaftsplan Nr. 12 „Gummersbach“ in das öffentliche Beteiligungsverfahren. Mit diesem letzten Landschaftsplan findet die Landschaftsplanung im Oberbergischen Kreis ihren Abschluss.
In einem Landschaftsplan werden die Ziele und Erfordernisse des Natur- und Landschaftsschutzes im Außenbereich dargestellt. Anders als in einem Bebauungsplan geht es nicht um bebaubare oder bebaute Grundstücke, sondern um die freie Landschaft. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 12 „Gummersbach“ sind große Teile des Gebietes der Stadt Gummersbach sowie nördlich angrenzende Bereiche in der Gemeinde Marienheide.