Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-06-21

Amerikanische Faulbrut der Bienen in Nümbrecht Zurzeit breitet sich im Bergischen Land die sogenannte Amerikanische Faulbrut aus

Oberbergischer Kreis.  Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die sich von Bienenvolk zu Bienenvolk verbreitet und im schlimmsten Fall für die Bienen tödlich endet. Bei der Amerikanischen Faulbrut befällt ein Bakterium die Bienenbrut, vermehrt sich in der Larve und tötet diese ab. Erwachsene Bienen können nicht erkranken, die Brut aber wiederum anstecken. Die Brut stirbt größtenteils ab mit der Folge, dass das Bienenvolk immer schwächer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überleben.

Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden. Auch durch den Kontakt mit Bienen oder gar einen Stich kann man sich nicht infizieren.

Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises stellte im Mai 2019 in Nümbrecht einen Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut fest. Die Untersuchung der Bienenvölker in der Umgebung ergab, dass sich die Krankheit schon weiter verbreitet hat. Es wurden deshalb zwei Sperrbezirke festgelegt, in denen für Bienenhalter bestimmte Verhaltensregeln gelten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist am 18. Juni 2019 erlassen worden. Eine Karte der Sperrbezirke und Einzelheiten über die Maßnahmen finden sie auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/sperrbezirk3.

Besitzer von Bienenvölkern müssen dem Veterinäramt den genauen Standort und die Anzahl der Bienenvölker unverzüglich melden. Auch Anzeichen, wonach ein Bienenvolk befallen sein könnte, sind sofort anzuzeigen. Der Amtstierarzt beurteilt dann den Gesundheitszustand der Bienenvölker und entscheidet über die jeweils zu treffenden Maßnahmen. Es ist nicht immer zwingend nötig, befallene Bienenvölker zu töten. Sind die Völker nicht stark befallen, bestehe die Möglichkeit, die erkrankten Tiere mit einem „Kunstschwarmverfahren“ zu behandeln. Einer Sanierung, die die Bienenvölker erhalte, werde stets, wenn machbar, der Vorzug gegeben.

Im Oberbergischen Kreis gibt es in Radevormwald einen weiteren Sperrbezirk, und auch in den Nachbarkreisen und -städten Solingen, Remscheid, Wuppertal, Olpe und Siegen-Wittgenstein gab es in letzter Zeit Ausbrüche der Faulbrut. Ein weiterer Sperrbezirk in Wiehl konnte nach umfangreichen Sanierungsmaßnahmen vor kurzem aufgehoben werden.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.