Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-19
7-Tage-Inzidenz über 35: Regelungen für das Kreisgebiet Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises stellt Gefährdungsstufe 1 fest und legt Regelungen für das Kreisgebiet fest.
Oberbergischer Kreis. Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt aktuell bei 36,4 (Stand: 19.10.2020, 00:00 Uhr). Die 7-Tage-Inzidenz ist die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner/innen innerhalb der vergangenen sieben Tage. Die Coronaschutzverordnung NRW in der ab dem 17. Oktober 2020 gültigen Fassung gibt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und 50 regionale Regelungen an das Infektionsgeschehen vor (siehe § 15a, Absatz 2). Der betroffene Kreis oder die kreisfreie Stadt stellt per Allgemeinverfügung am ersten Werktag, für den der entsprechende Inzidenzwert festgestellt wird, das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 oder 2 fest. Mit der Feststellung der jeweiligen Gefährdungsstufen treten die in der Coronaschutzverordnung vorgegebenen Regelungen in Kraft (§ 15a, Absatz 3).
Den Vorgaben der Coronaschutzverordnung entsprechend hat der Oberbergischen Kreis heute (19.10.2020) eine Allgemeinverfügung veröffentlicht (www.obk.de/oebs). Die Allgemeinverfügung stellt die Gefährdungsstufe 1 für das Kreisgebiet fest und legt die damit einhergehenden Regelungen fest. Die Feststellung der Gefährdungsstufe 1 kann erst aufgehoben werden, wenn die 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt.