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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-10-19

Coronavirus: Weitere Allgemeinverfügungen für oberbergische Einrichtungen Die Allgemeinverfügungen dienen der Anordnung von Quarantäne.

Oberbergischer Kreis. Wie berichtet, hat der Oberbergische Kreis eine Allgemeinverfügung zur Feststellung des Erreichens der Gefährdungsstufe 1 gemäß § 15a CoronaSchVO für das Gebiet des Oberbergischen Kreises veröffentlicht. Außerdem wurden die angekündigten Allgemeinverfügungen zur Quarantäneanordnung für betroffene Kontaktpersonen von laborbestätigten Fällen mit Bezug zum Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (Wiehl) und einem Übergangsheim in Engelskirchen veröffentlicht. 

Darüber hinaus wurden zwei weitere Allgemeinverfügungen für Einrichtungen im Oberbergischen Kreis veröffentlicht. Sie betreffen die Freie Waldorfschule Oberberg (Gummersbach) sowie die Evangelische Kindertagesstätte Wassertropfen in Waldbröl. Es gibt jeweils einen laborbestätigten SARS-CoV-2-Fall mit Bezug zur Freien Waldorfschule Oberberg und der Evangelischen Kindertagesstätte Wassertropfen in Waldbröl. Für die Kontaktpersonen wird mittels der Allgemeinverfügungen Quarantäne angeordnet.

Alle Allgemeinverfügungen sind unter www.obk.de/oebs einsehbar.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.