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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2020-12-01

Land legt einheitliche Quarantäneregelungen fest Seit heute wird landesweit per Quarantäneverordnung NRW für bestimmte Personengruppen eine automatische Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne-Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises...

Oberbergischer Kreis. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte gestern eine neue Quarantäneverordnung. Mit dieser wird unter anderem für positiv getestete Personen und deren Haushaltsmitglieder eine automatische Quarantäne angeordnet. Die automatischen Quarantäne durch die Verordnung ersetzt die individuellen Quarantäneanordnungen durch die zuständigen Behörden vor Ort – solange keine individuelle Quaratäneordnung ergangen ist.

Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 23.11.2020, mit der der Oberbergische Kreis bereits vor einer landeseinheitlichen Regelung ebenfalls eine automatische Quarantäne für positiv getestete Personen und deren Haushaltsmitglieder angeordnet hatte, wird daher im Laufe des heutigen Tages aufgehoben (www.obk.de/corona-av).

Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis die wichtigsten Fragen zur neuen Verordnung und deren Umsetzung auf Kreisebene.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.