Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-25
Kontaktbeschränkung gilt weiterhin auch für den privaten Bereich Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises tritt morgen (26.01.2021) in Kraft.
Oberbergischer Kreis. Die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen, die der Oberbergische Kreis mit seiner Allgemeinverfügung vom 10.01.2021 für das Kreisgebiet festgelegt hat, gelten bis einschließlich heute (25.01.2021). Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises beriet heute Nachmittag über eine eventuelle Fortführung der Maßnahmen. „Wir sind zur Entscheidung gelangt, die Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich weiter aufrechtzuerhalten“, gibt Landrat Jochen Hagt nach der Sitzung bekannt. Die Entscheidung wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen.
Die Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass Treffen nur zwischen Angehörigen eines Hausstandes sowie einer weiteren Person zulässig sind. Diese Regelung für den öffentlichen Raum gilt im Oberbergischen Kreis weiterhin auch für den privaten Bereich. Ausnahmen werden in der Allgemeinverfügung unter www.obk.de/corona-av beschrieben. Die Allgemeinverfügung tritt morgen (26.01.2021) in Kraft tritt und mit Ablauf des 01.02.2021 außer Kraft.
Die Corona-Schutzverordnung NRW in der ab dem 25.01.2021 gültigen Fassung sieht vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist. „Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass dieses Ziel im Oberbergischen Kreis nicht ohne weitere Kontaktreduzierungen erreicht werden kann. Auch vor dem Hintergrund der nachgewiesenen Virus-Mutante H69/V70 im Kreisgebiet sollten die Kontakte auf das absolut notwendige Minimum heruntergeschraubt werden“, sagt Landrat Jochen Hagt.
„Die Neuinfektionen im Oberbergischen Kreis sind nach wie vor in großen Teilen auf den privaten Bereich zurückzuführen“, sagt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes. Sie macht deshalb klar, was jetzt besonders wichtig ist: „Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Das sollte dann aber immer dieselbe Person sein und nicht jeden Tag eine andere Person.“ Die Kontaktkette und damit auch die mögliche Infektionskette werde sonst mit jedem Kontakt länger.
Das Präsenz-Verbot von Veranstaltungen zur Religionsausübung gilt ab morgen nicht mehr. Die Corona-Schutzverordnung gibt in ihrer aktuellen Fassung strengere Rahmenbedingungen für die Durchführung der Veranstaltungen vor.
Die durch den Oberbergischen Kreis angeordnete FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen wird nicht erneuert, da diese Regelung inzwischen durch bundesweit geltende Vorgaben abgedeckt wird.
Die Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr wird nicht verlängert.
Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis häufig gestellte Fragen zu den bestehenden Maßnahmen.