Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-26
Weitere Lockerungen: Bundeseinheitliche Notbremse greift im Oberbergischen Kreis ab Freitag nicht mehr Unter anderem entfällt ab dem 28.05.2021 die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Die Außengastronomie darf ab Freitag wieder unter Auflagen öffnen.
Oberbergischer Kreis. Aktuell greifen im Oberbergischen Kreis noch die Vorgaben der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse (z.B. Kontakt- und Ausgangsbeschränkung). Ab Freitag (28.05.2021) gelten die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW. Unter anderem wird die Kontaktbeschränkung gelockert. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung entfällt dann. Die Außengastronomie darf wieder öffnen. Im Freizeit- und sportlichen Bereich gelten ab dem 28.05.2021 ebenfalls gelockerte Beschränkungen.
Anlass für den weitgehenden Öffnungsschritt ist die gesunkene 7-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis. Die Inzidenz liegt heute bei 58,1 und damit am fünften Werktag in Folge unter dem im Rahmen der Bundes-Notbremse festgelegten Schwellenwert von 100. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dies mit einer Allgemeinverfügung festgestellt und bekannt gegeben, dass die aktuell noch gültigen Maßnahmen der Notbremse ab dem 28.05.2021 wieder außer Kraft treten. Ab dann gelten wieder die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis wieder an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen der im Rahmen der bundeseinheitlichen Regelung vorgesehen Schwellenwerte von 100, 150 oder 165 überschreiten, greift wieder die Bundes-Notbremse. Das Land stellt dies dann mit einer Allgemeinverfügung fest und gibt bekannt, dass ab dem übernächsten Tag die jeweils geltende Maßnahme wieder außer Kraft tritt.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz weiterhin sinken und nachhaltig unter den landesweit festgelegten Schwellenwert von 50 sinken, sind weitere Lockerungen möglich. Das Land NRW informiert über die möglichen Lockerungen in einer Pressemitteilung vom 12.05.2021.