| Nächtliche Ausgangsbeschränkung |
Keine Ausgangsbeschränkung mehr. |
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Kontaktbeschränkung
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Treffen im öffentlichen Raum sind für Angehörige aus zwei Haushalten ohne Begrenzung erlaubt.
Vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt (siehe www.obk.de/faq - FAQ Ausnahmen für Genesene und Geimpfte).
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Private
Veranstaltungen
Feiern /Partys
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Weiterhin nicht zulässig.
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| Einzelhandel, der nicht Teil der Grundversorgung ist |
Terminvereinbarung und Test nicht mehr erforderlich.
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 m².
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| Gastronomie |
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis* für Gäste und Bedienung zulässig. Einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein. Eine Zuweisung von Plätzen muss erfolgen.
Weiterhin erlaubt: Abholung von Speisen. Wegfall des Umkreis-Verzehrverbots.
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| Körpernahe Dienstleistungen |
Körpernahe Dienstleistungen dürfen den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW entsprechend wieder angeboten werden. Es besteht grundsätzlich Maskenpflicht. Die einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt werden.
Ein negatives Testergebnis* muss nur noch vorgelegt werden, wenn die Maske bei Inanspruchnahme der Dienstleistung abgenommen werden darf.
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Kultur
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Im Freien:
Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster) und Test*, Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit.
Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb ohne Personenbegrenzung mit Test* und Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit.
In Innenräumen:
Konzerte, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster) und Test* sowie Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit.
Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb mit 20 Personen, Test* und ohne Gesang / Blasinstrumente. Die einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt werden.
Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucher*in pro 20 m² Ausstellungsfläche.
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Sport
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Im Freien ist die Sportausübung von Gruppen entsprechend den allgemeinen Kontaktbeschränkungen oder bei jungen Menschen bis einschließlich 18 Jahren in Gruppen bis zu 25 Personen (plus zwei Trainer) erlaubt.
Darüber hinaus ist die Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 25 Personen erlaubt.
Zuschauer*innen unter freiem Himmel wieder erlaubt. Entweder: Max. 500 Personen mit Test*, Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, besondere Rückverfolgbarkeit. Oder: 100 Personen mit Test*, einfache Rückverfolgbarkeit und Einhaltung des Mindestabstandes.
Fitnessstudios sind weiterhin geschlossen. Ausgenommen ist der ärztlich verordnete Rehasport sowie der unter ärztlicher Betreuung durchgeführte Rehasport nach § 64 Absatz 1 Nr. 3 SGB IX.
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Kinder- und Jugendarbeit
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Gruppenangebote im Freien: Angebote in festen Gruppen von bis zu 20 jungen Menschenoder im Rahmen von Eltern-Kind-Angeboten der Familienbildung bis zu 30 Personen einschließlich der Begleitpersonen bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit. Jugendliche über 14 Jahren und erwachsene Begleitpersonen benötigen für die Teilnahme an Angeboten mit Aktivitäten, die nicht kontaktfrei sind, einen Negativtestnachweis*.
Gruppenangebote in Innenräumen: Angebote in festen Gruppen von bis zu zehn jungen Menschen oder im Rahmen von Eltern-Kind-Angeboten der Familienbildung bis zu 15 Personen einschließlich der Begleitpersonen mit Negativtestnachweis* oder einem beaufsichtigten Coronaselbsttest sowie sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit.
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test* und unter Auflagen.
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Außerschulische Bildung
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Präsenzunterricht grundsätzlich ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten.
Ausnahme: Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist in Innenräumen nur mit 5 Personen gestattet.
In Innenräumen ist ein Test* erforderlich.
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Freizeit
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Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten und ähnlichen Einrichtungen. Voraussetzung: Negatives Testergebnis*.
Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl. Voraussetzung: Negatives Testergebnis*.
Das Angebot von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen außerhalb geschlossener Räumlichkeiten mit Test* ist nun auch wieder möglich.
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Beherbergung
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„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test* und einfacher Rückverfolgbarkeit.
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, ohne Innengastronomie. Voraussetzung: Negatives Testergebnis* und einfacher Rückverfolgbarkeit.
Busreisen mit Test* und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.
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Messen/ Märkte
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Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept sowie Test* für Teilnehmende. Abstimmung mit örtlichem Ordungsamt und teilweise Gesundheitsamt notwendig.
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Tagungen/Kongresse
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Weiterhin nicht zulässig.
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Große Festveranstaltungen
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Weiterhin nicht zulässig.
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