Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-08
Ab Donnerstag: Lockerungen der Corona-Maßnahmen Ab Donnerstag (10.06.2021) gelten im Oberbergischen Kreis die Vorgaben der in der Corona-Schutzverordnung NRW vorgesehenen Inzidenz-Stufe 2 (50-35,1).
Oberbergischer Kreis. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht in seiner Corona-Schutzverordnung Regelungen für drei festgelegte Inzidenz-Stufen vor:
- Stufe 1: 7-Tage-Inzidenz stabil < 35
- Stufe 2: 7-Tage-Inzidenz stabil 50-35,1
- Stufe 3: 7-Tage-Inzidenz stabil 100-50,1.
Derzeit gelten im Oberbergischen Kreis noch die Vorgaben im Rahmen der Stufe 3!
Ab dem 10.06.2021 greift die Stufe 2. Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt heute mit 30,9 am fünften aufeinanderfolgenden Werktag unter dem Schwellenwert von 50. Das Land NRW hat diesen Zeitpunkt festgestellt und auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw bekannt gegeben, dass die Stufe 2 ab Donnerstag im Oberbergischen Kreis greift.
Das Land NRW gibt auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw einen Überblick über die Regelungen der Inzidenz-Stufen. Sofern in bestimmten Bereichen ein negatives Testergebnis erforderlich ist, sollte Folgendes beachtet werden:
- Es muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das maximal 48 Stunden alt ist.
- Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden (siehe www.obk.de/faq).
- Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht befreit.
- Unter www.obk.de/teststellen erhalten Sie eine Auflistung der zugelassenen Teststellen im Oberbergischen Kreis.