Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-11
Ab Sonntag: Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung Ab Sonntag (13.06.2021) gelten im Oberbergischen Kreis die Vorgaben der in der Corona-Schutzverordnung NRW vorgesehenen Inzidenz-Stufe 1 (7-Tage-Inzidenz stabil < 35).
Oberbergischer Kreis. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht in seiner Corona-Schutzverordnung Regelungen für drei festgelegte Inzidenz-Stufen vor:
- Stufe 1: 7-Tage-Inzidenz stabil < 35
- Stufe 2: 7-Tage-Inzidenz stabil 50-35,1
- Stufe 3: 7-Tage-Inzidenz stabil 100-50,1.
Derzeit gelten im Oberbergischen Kreis noch die Vorgaben im Rahmen der Stufe 2! Ab dem 13.06.2021 greift die Stufe 1.
Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt heute mit 17,3 am fünften aufeinanderfolgenden Werktag unter dem Schwellenwert von 35. Das Land NRW hat diesen Zeitpunkt festgestellt und auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw bekannt gegeben, dass die Stufe 1 ab Sonntag im Oberbergischen Kreis greift.
Änderungen ergeben sich durch die gelockerten Regelungen der Stufe 1 z. B. bei der Kontaktbeschränkung. Treffen im öffentlichen Raum sind ab Sonntag ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
Das Land NRW gibt auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw einen Überblick über die Regelungen der Inzidenz-Stufen. Die vollständigen und verbindlichen Vorgaben sind ausschließlich in der Corona-Schutzverordnung NRW aufgeführt!
Sofern in bestimmten Bereichen ein negatives Testergebnis erforderlich ist, sollte Folgendes beachtet werden:
- Es muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das maximal 48 Stunden alt ist.
- Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden (siehe www.obk.de/faq).
- Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht befreit.
- Unter www.obk.de/teststellen erhalten Sie eine Auflistung der zugelassenen Teststellen im Oberbergischen Kreis.