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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-09-30

Dorfservice Oberberg bietet Online-Seminar für digitale Vereinsarbeit Kostenlose Schulung am 11. und 25.10.2021 für Aktive in den oberbergischen Dörfern

Oberbergischer Kreis. Kommunikation auf Abstand - nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass im digitalen Bereich viele Hilfsmittel dafür existieren. Informationen können so schnell weitergegeben werden und die Zusammenarbeit erleichtern. Dieser Austausch auf digitalen Wegen kann auch den Dorf- und Heimatvereinen im Oberbergischen Kreis zugutekommen. "Vereins- und Planungstreffen werden und sollen nicht vollständig ersetzt werden, doch einiges kann durch digitale Hilfsmittel vereinfacht werden", sagt Stefan Nickel, Ansprechpartner des Dorfservice Oberberg für die Dörfer in den Kommunen der Kreismitte und des Kreissüden.

Mit einem Online-Angebot für Ehrenamtliche zeigt der Dorfservice Oberberg interessierten Dorfengagierten am Montag, 11.10.2021 und am Montag, 25.10.2021 wie dies funktionieren kann. Die Online-Schulung hat sich bereits in den vergangenen Monaten als Format bewährt. Die Kurse starten jeweils um 18:00 Uhr und bauen aufeinander auf.

Die Teilnahme ist kostenfrei!

Anmeldungen sind bis zum Montag, 04.10.2021 möglich, per E-Mail an stefan.nickel@obk.de oder telefonisch unter 02261 88-6131

Das zweiteilige Online-Seminar motiviert dazu, sich mit der digitalen Welt auseinanderzusetzen. Im Seminar werden Programme, Anwendungen und digitale Hilfsmittel für die Vereinsarbeit vorgestellt und gemeinsam erprobt.

Bei der Übersicht dieser Online-Angebote für Dörfer- und Heimatvereine wird der Schwerpunkt auf niedrigschwelligen und möglichst kostengünstigen Arbeitstools liegen, deren Nutzungsmöglichkeiten und Unterschiede ausführlich erklärt werden.

Alle Teilnehmenden bekommen im Laufe des Seminars die Möglichkeit, das Gelernte direkt auszuprobieren und sich darüber auszutauschen, welche Möglichkeiten für den eigenen Verein bestehen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.