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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-12-23

Erlass des Gesundheitsministeriums: Auffrischungsimpfung nach drei Monaten Kreis hat Buchungssystem für Impftermine angepasst

Oberbergischer Kreis. Das NRW-Gesundheitsministerium hat heute in einem Erlass geregelt, dass die COVID-Auffrischungsimpfungen für Personen angeboten werden, bei denen die Grundimmunisierung mindestens drei Monate zurückliegt: "Ziel ist es, durch den verkürzten Impfabstand mehr Menschen eine schnelle Auffrischungsimpfung zu ermöglichen, somit schwere Verläufe von COVID-19 zu verhindern und die Übertragung insbesondere der sich ausbreitenden Omikron-Variante zu vermindern", heißt es in dem Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen Covid-19, der am Vormittag herausgegeben wurde. Der Oberbergische Kreis hat die Terminvergabe im Buchungssystem dieser Vorgabe angepasst.  Die Verkürzung des zeitlichen Abstands der Auffrischungsimpfung erfolgt gemäß des Beschlusses der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Demnach kann die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ab 18 Jahren bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden, teilt das NRW-Gesundheitsministerium mit. Weitere Informationen auf www.obk.de/impfen

In der letzten Woche des Jahres, vom 27. - 30. Dezember 2021, erweitert der Oberbergische Kreis die Öffnungszeiten in der Impfstelle Gummersbach für die Impfungen ab 12 Jahren auf 12:30 bis 20:00 Uhr.

Zusätzlich hält das Impfmobil des Oberbergischen Kreises am Donnerstag, den 30. Dezember 2021, von 10:00 bis 15:00 Uhr in der Schwalbe Arena Gummersbach. 

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