Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-09
Maskenpflicht entfällt In den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung besteht ab dem 13.06.2022 keine Maskenpflicht mehr.
Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis passt seine pandemiebedingten Besuchsregeln an. Ab dem 13.06.2022 besteht in den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Mund- und Nasebedeckung wird allerdings empfohlen.
Die Dienststellen der Kreisverwaltung sind auch weiterhin nur nach Voranmeldung persönlich erreichbar. In einigen Bereichen muss zudem vorab ein Termin vereinbart werden. Neben den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen, die im Bürger-Service-Portal der Kreisverwaltung unter www.obk.de/anliegen abrufbar sind, ist die Kreisverwaltung für allgemeine Anliegen unter 02261 88-0 (Telefonzentrale) oder die entsprechende Dienststelle telefonisch erreichbar.
Die aktuellen Besuchsregeln sind auf www.obk.de/besuchsregeln einsehbar.