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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2023-04-24

Zugewanderte lernen Oberbergs Gastronomie kennen - Aktionstag von Wirtschaftsförderung und KI Gastronomiebetriebe aus Gummersbach und Bergneustadt boten Betriebsbesichtigung

Oberbergischer Kreis. Sieben Gastronomiebetriebe aus Gummersbach und Bergneustadt haben ihre Pforten zur Betriebsbesichtigung für (neu)zugewanderte und geflüchtete Menschen geöffnet. Organisiert wurde dieser Aktionstag von der Wirtschaftsförderung und dem Kommunalen Integrationszentrum des Oberbergischen Kreises. „Ziel war es, die Betriebe als potenzielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die zugewanderten Menschen als potenzielle zukünftige Angestellte oder Auszubildende zusammenzubringen und somit den Bedarfen auf beiden Seiten nachzukommen“, sagt Nicole Breidenbach – Projektleiterin Fachkräftesicherung der Wirtschaftsförderung Oberberg. Mit dabei waren das Restaurant Kunstwerk, das Café Hecker, das Restaurant Lokal, das Bistro Bit Boulevard, das Hotel Stremme, der Landgasthof Reinhold und das Hotel Feste Neustadt. Die 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhielten in halbstündigen Zeitfenstern Informationen zum jeweiligen Betrieb, den Berufsfeldern, offenen Stellenangeboten und Einstellungsvoraussetzungen. Sie bekamen in Betriebsführungen exklusive Einblicke in die Küchen und Hotelzimmer. 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Bewerbungsunterlagen direkt vor Ort abzugeben. Einige gingen noch am selben Tag mit konkreten Vereinbarungen zu Probearbeit oder einem Praktikum nach Hause.

„Mithilfe dieses niedrigschwelligen Angebots ist es uns gelungen, Betriebe und Arbeitsuchende in den direkten Austausch zu bringen. In Anbetracht des akuten Fachkräftemangels in vielen Branchen rücken (neu)zugewanderte und geflüchtete Menschen als Fach- und Arbeitskräfte zunehmend ins Blickfeld der Unternehmen. Und eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle hat natürlich im Sinne der Integration und Teilhabe eine zentrale Bedeutung“, so das Fazit von Larissa Busch, die im Kommunalen Integrationszentrum für den Bereich Arbeitsmarktintegration zuständig ist.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.