In den Gewässern des Oberbergischen Kreises sind die Wasserstände auch trotz der Niederschläge im Winter bzw. Frühjahr aktuell sehr niedrig. "Dieser Zustand ist auch das Ergebnis des konstanten Wassermangels in den vergangenen Jahren", so Frank Herhaus weiter.
Aus diesem Grund wurde seitens des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises bereit im vergangenen Jahr eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen für alle Gewässer (Bäche, Gräben, Flüsse, natürliche Seen) im Kreisgebiet des Oberbergischen Kreises erlassen, die auch im Jahr 2023 in der Zeit von April bis einschließlich Oktober Gültigkeit besitzt.
Verboten sind damit jegliche Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs, ausgenommen sind Entnahmen aus den Flüssen Agger und Wupper und Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh im Rahmen der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW sowie das Entnehmen durch Schöpfen mit Handgefäßen, z. B. Eimer oder Gießkannen.
Wasserentnahmen im Rahmen von so genannten “Wasserrechtlichen Erlaubnissen“ im Zuständigkeitsbereich des Oberbergischen Kreises sind in dieser Zeit auf maximal 30 % der Wasserführung am Entnahmepunkt beschränkt.
Dass sich die Situation in absehbarer Zeit entspannt, kann Frank Herhaus nicht erkennen: "Selbst, wenn es kurzfristig Regen gibt, wird sich die Lage nicht so schnell verbessern. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Gewässer nicht noch zusätzlich belastet werden", begründet Frank Herhaus das Verbot.
Er appelliert an das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, dass der sogenannte "Gemeingebrauch" der Flüsse und Bäche jetzt im Oberbergischen Kreis und in vielen anderen Regionen im Land eingeschränkt bzw. verboten ist.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter: www.obk.de/oeffbek nachgelesen werden.