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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-07-09

Repaircafé Morsbach mit vielfältigen Serviceangeboten im August Reparieren statt Konsumieren, Umgang mit digitalen Geräten und Ausfüll-Hilfen

Oberbergischer Kreis. Das Team des Repaircafés Morsbach der Ehrenamtsinitiative Weitblick steht am Samstag, 3. August 2024, von 10:00 bis 13:00 Uhr wieder bereit: wie gewohnt im Hause Reinery, Betreutes Wohnen, Am Prinzen Heinrich, in den Räumen der Tagespflege.
Die ehrenamtlichen Reparateure freuen sich, wenn sie wieder einen Beitrag zum Thema Umweltschutz leisten können und machen liebgewonnene Alltagsgegenstände wieder funktionsfähig. Auch engagierte Näherinnen sind dabei. Durch den Einsatz der Reparateure werden Abfälle vermieden und Ressourcen gespart.

Das Weitblick-Team berät und unterstützt dann auch Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Handy, Tablet und PC. Zusätzlich gibt es einen Formularservice von 11:00 – 12:00 Uhr.

Interessierte melden sich dazu bitte vorher telefonisch oder per E-Mail bei der Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises in Morsbach an: mit Namen, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, und teilen mit, um welchen Antrag es sich handelt. Zum vereinbarten Termin bringen die Besucherinnen und Besucher das betreffende Formular mit und es kann vor Ort bearbeitet werden.

Weitere Helferinnen und Helfer sind erwünscht

Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bitten auch darum, Zeit und Geduld mitzubringen: Jedes Repaircafé wird durch Ehrenamtler kulinarisch begleitet. Bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen werden soziale Kontakte geschaffen und es gibt einen regen Austausch unter den Interessierten.

Medizinische Fußpflege für Bedürftige

In Zusammenarbeit mit der Podologin, Stefanie Böcher, wird an jedem ersten Samstag im Monat eine medizinische Fußbehandlung für Bedürftige angeboten: von 10:00 - 13:00 Uhr, in der Praxis für Podologie, im Ärztehaus Alzener Weg 9 in Morsbach. Interessierte melden dazu bitte in der Praxis an. Um eine kleine Spende wird gebeten.

Weitere Informationen auf www.obk.de/weitblick 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.