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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-09-11

Oberberg bewegt sich für eine vielfältige Gesellschaft - Initiative startet am 22.09.2024 Teilnahme ist während der Interkulturellen Woche 2024 und darüber hinaus möglich

Oberbergischer Kreis. Oberbergerinnen und Oberberger sind herzlich eingeladen, Teil der schon traditionellen und erfolgreichen Initiative „Oberberg bewegt sich für eine vielfältige Gesellschaft“ zu werden. Die Teilnahme ist während der gesamten Interkulturellen Woche (IKW) vom 22.09. bis 28.09.2024 und darüber hinaus möglich.
Bislang haben bereits Hunderte Oberbergerinnen und Oberberger Haltung für Vielfalt gezeigt. Das bekannte „Herz-Logo“ in Form von Pins, Multifunktionstüchern und Aufklebern ist in den Rathäusern der oberbergischen Kommunen oder im Kreishaus in Gummersbach kostenfrei erhältlich.

Für eine vielfältige Gesellschaft und ein friedvolles, wertschätzendes Miteinander

So geht es: Einzelpersonen oder Gruppen fotografieren sich bei jeglicher Aktivität und senden das Foto mit Herz-Logo an oberbergbewegtsich@obk.de unter Angabe der Fotografin/ des Fotografen.
Zusätzlich können die Teilnehmenden ihr Engagement in den Sozialen Medien mit dem Hashtag #oberbergbewegtsich sichtbar machen.

Die Kampagne „Oberberg bewegt sich für eine vielfältige Gesellschaft“ wird in Kooperation des Bildungsbüros Oberberg, des Kommunalen Integrationszentrums des Oberbergischen Kreises, des Kreissportbunds Oberberg e.V., der Diakonie Kirchenkreis an der Agger und des Caritasverbandes für den Oberbergischen Kreis e.V. durchgeführt.

Die bisherigen Fotos und weitere Informationen auf www.obk.de/oberbergbewegtsich.de.  

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.