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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-06-05

Vielfältiges Rahmenprogramm zur Ausstellung „NEUzugang“ auf Schloss Homburg Umfangreiches Begleitprogramm mit den Künstlerinnen und Künstlern

Oberbergischer Kreis. Im Rahmen der aktuellen Sonderausstellung „NEUzugang“, die die jüngsten Erwerbungen für die Kunstsammlung Oberberg des Kreises auf Schloss Homburg präsentiert, wird ein umfangreiches Begleitprogramm mit den Künstlerinnen und Künstlern der Ausstellung angeboten.

Ein generationsübergreifender Workshop für die ganze Familie findet am Sonntag, den 15. Juni 2025 mit Manuele Klein statt. Unter dem Titel "Broken Wood - sammeln und gestalten mit Bruchholz“ gibt die Künstlerin von 11:00  – 16:00  Uhr Einblicke in ihr Werk „NUR N(AT)UR NUR“, das in der Sonderausstellung NEUzugang zu betrachten ist. Im Anschluss wird bei einem gemeinschaftlichen Rundgang in der Natur rund um Schloss Homburg Natur-Material für eigene Werke gesammelt, die später mit Farben und weiteren Materialien zu ganz individuellen persönliche Collagen oder kleinen Objekten gestaltet werden.

Musik verbindet sich mit Kunst am Sonntag, den 29. Juni 2025 um 15:00 Uhr. Die Wipperfürther Künstlerin Daphna Koll gibt Einblick in ihre Arbeit und stellt ihre grafischen Partituren in der Ausstellung vor. Daphna Koll beschäftigt sich in ihrem Werk intensiv mit der Beziehung von Zeichnung und Musik. Für die Künstlerin ist die Wahrnehmung der Welt durch Klänge und Töne bestimmt, die sie in ihren grafischen Partituren festhält. Der aus Engelskirchen kommende Musiker und Komponist Martin Schröder interpretiert mit seinem Fagott diese grafischen Partituren und lässt die bildlichen Werke mit Klängen und Tönen auf seine ganz eigene Weise lebendig werden. 

Weitere Informationen zur Ausstellung und zum Programm sowie Tickets für alle Veranstaltungen auf www.schloss-homburg.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.