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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-10-23

Kulturrucksack NRW: Landesförderprogramm im Oberbergischen Kreis geht weiter Projektideen für 2026 können ab sofort eingereicht werden

Oberbergischer Kreis. Seitdem der Kulturrucksack NRW 2023 im Oberbergischen Kreis erfolgreich gestartet ist, sind bereits über 80 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für junge Leute zwischen 10 und 14 Jahren gefördert worden. Auch 2026 wird das landesweite Förderprogramm weitergeführt. Fördermittel von rund 80.000 Euro stehen für die unterschiedlichsten kulturellen Workshops und Kurse zur Verfügung.

Projektförderung für Kulturangebote mit jungen Menschen zwischen 10 und 14 Jahren

Ab sofort können sich Institutionen wie Theater, Museen, Jugendzentren, aber auch Vereine und Künstlerinnen und Künstler mit ihren Projekten und Projektideen -  für die Zielgruppe der 10 - 14-Jährigen -  um Fördergelder beim Oberbergischen Kreis bis zum 09. Januar 2026 bewerben.

Die entsprechenden Unterlagen und das Online Formular sind auf den Internetseiten des Oberbergischen Kreises auf www.obk.de/kulturrucksack abrufbar, weitere Informationen können Interessierte per E-Mail anfragen: kulturrucksack@obk.de.

Die kulturellen Angebote für junge Menschen sollen möglichst inklusiv, niederschwellig und gut erreichbar sein und eine große Bandbreite an Kunst- und Kultursparten abdecken.

Steffen Müller, Leiter des Kulturamts des Oberbergischen Kreises freut sich auf ein weiteres Jahr mit vielen spannenden Projekten der regionalen Kulturschaffenden, um die wichtige Zielgruppe der jungen Erwachsenen für Kultur und Kreativität zu begeistern. „Ich freue mich, dass wir auch im nächsten Jahr wieder die Möglichkeit haben, kostenfreie Projekte für Kinder und Jugendliche im gesamten Kreisgebiet anzubieten und so die kulturelle Teilhabe fördern zu können“, sagt Steffen Müller.

Informationen zum Kulturrucksack NRW

Der Kulturrucksack NRW startete bereits im Jahr 2012 mit 28 Pilotkonzepten in 55 Städten und Gemeinden für insgesamt rund 320.000 Kindern und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. Inzwischen sind 245 Kommunen an insgesamt 77 Kulturrucksack-Standorten dabei, die sich in 36 Einzelkommunen, 30 kommunalen Verbünden, zehn Kreisen und einer Städteregion organisieren.(Quelle: Kulturrucksack.NRW)

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.