Medizinische Versorgung
Krankenhäuser und Privatkliniken
Eine Übersicht
Aggertalklinik
Rehabilitationszentrum für Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates der
Deutschen Rentenversicherung Rheinland
Am Sondersiefen 18
51766 Engelskirchen
Telefon 02263 93-0
Website
Zentrum für Zahngesundheit
Bahnhofsplatz 7
51766 Engelskirchen
Telefon 02263 901406
Website
GFO Klinik Engelskirchen - St. Josef-Krankenhaus
Wohlandstraße 30
51766 Engelskirchen
Telefon 02263 810
Website
Kreiskrankenhaus Gummersbach
Wilhelm-Breckow-Allee 20
51643 Gummersbach
Telefon 02261 17-0
Website
Zentrum für Seelische Gesundheit
Klinik Marienheide
Leppestr. 65 – 67
51709 Marienheide
Telefon 02264 24-0
Website
Sana Krankenhaus Radevormwald
Siepenstr. 33
42477 Radevormwald
Telefon 02195 600-0
Website
Kreiskrankenhaus Waldbröl
Dr.-Goldenbogen-Straße 10
51545 Waldbröl
Telefon 02291 82-0
Website
HELIOS Klinik Wipperfürth
Alte Kölner Str. 9
51688 Wipperfürth
Telefon 02267 889-0
Website
Aufsicht
Die Krankenhäuser und Privatkliniken im Oberbergischen Kreis werden regelmäßig vom Gesundheitsamt kontrolliert.
Rechtliche Grundlagen hierfür sind das Infektionsschutzgesetz, das Krankenhausgesetz NRW und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Überwacht werden der Betriebsablauf (z.B. die Einhaltung der Hygienevorschriften) und der Personaleinsatz im Hinblick auf Qualifikation und den Tätigkeitsbereich.
Das Ergebnis einer medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Privatklinik wird von der Ärztekammer Nordrhein beaufsichtigt.
Kontakt
Michael Leih
Am Wiedenhof 1-3
2. Obergeschoss, Raum: II.07
51643 Gummersbach
Konzessionierung von Privatkrankenkliniken, Privatentbindungsanstalten und Privatnervenkliniken
Die zum Betrieb von Privatkliniken erforderliche Konzession ist eine gewerberechtliche Erlaubnis, bei der gemäß Gewerbeordnung (GewO) bestimmte persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Damit sollen zum Schutz von Patientinnen und Patienten Gefahren abgewendet werden, die sich aus der Einlieferung in eine Klinik oder aus der nicht ordnungsgemäßen Führung oder Ausstattung der Klinik ergeben können.
Privatkliniken sind privat betriebene Einrichtungen, die stationäre Krankenhausbehandlungen durchführen. Diese Zweckbestimmung ist gegeben, wenn Patientinnen und Patienten in der Einrichtung in ein betriebliches Organisationsgefüge eingegliedert sind, das neben ärztlichen und ärztlich überwachten pflegerischen Leistungen zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten/Leiden auch Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen einschließt.
Es werden von § 30 GewO nur private Krankenanstalten erfasst, die gewerbsmäßig, das heißt mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Mit Vorlage eines Freistellungsbescheides des Finanzamtes für Körperschaften entfällt das Konzessionierungsverfahren, da eine Klinik dann nicht gewerbsmäßig betrieben wird, sondern gemeinnützige Zwecke verfolgt.
Ebenso wenig werden von § 30 GewO Tageskliniken, Praxiskliniken oder sonstige Einrichtungen erfasst, in denen medizinische Leistungen regelmäßig ambulant erbracht werden.
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formloser Antrag (u.a. Angaben zum Standort und Namen der geplanten Klinik),
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Benennung des Klinikträgers, Rechtsnatur der Klinik, Benennung der Geschäftsführung,
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bei Gesellschaften bzw. juristischen Personen: Gesellschaftervertrag und Auszug aus dem Handelsregister,
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3; zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde) für den Betreiber oder die Betreiberin, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) für diese und für die persönlich haftenden Gesellschafter, bei juristischen Personen (z.B. GmbH) für diese und für die vertretungsberechtigten Organe (z.B. Geschäftsführer) vor Konzessionserteilung (darf nicht älter als 3 Monate sein),
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Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art OB; ebenfalls zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde) für den Betreiber oder die Betreiberin, bei Gesellschaften für die persönlich haftenden Gesellschafter, bei juristischen Personen für die vertretungsberechtigten Organe vor Konzessionserteilung (darf nicht älter als 3 Monate sein),
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Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes, bei Gesellschaften/juristischen Personen vgl. Nr. 4. vor Konzessionserteilung (darf nicht älter als 3 Monate sein),
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Vorlage der Qualifikationsnachweise, Berufserlaubnisse der in der Klinik beschäftigten Personen (amtlich beglaubigte Fotokopien der Urkunden),
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Grundbuchauszug bzw. Nachweis der Verfügungsmöglichkeit (Miet-/Pachtvertrag) über die Liegenschaft, in der die Einrichtung betrieben werden soll (im Falle der Anmietung geförderter Räume und deren Ausstattungen in Plankrankenhäusern: Erlaubnis der Bezirksregierung Köln nach § 22 Abs. 1 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen),
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Katasteramtlicher Lageplan,
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Nachweis über die Beantragung der Baumaßnahme oder Antrag auf Nutzungsänderung nach der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen beim zuständigen Bauaufsichtsamt (abschließende Abnahmebescheinigung des Bauaufsichtsamts und der Feuerwehr vor Konzessionierung erforderlich),
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Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte) mit Angabe der Zimmergröße und der Zweckbestimmung der Räume (u.a. Patientenbetten je Zimmer) sowie der Wegeführung,
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Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Klinik,
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Betriebsbeschreibung/Konzept der Klinik (ausführlich)
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Auflistung der Disziplin/en der Klinik mit detaillierter Darstellung des jeweiligen Diagnostik- und/oder Behandlungsspektrums (Krankheitsbilder),
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Beschreibung der Vorsorge zur Beherrschung von Komplikationen oder Notfällen dienenden apparativen Ausstattung und organisatorischen Maßnahmen (Notfallkoffer, Beatmungsgerät, Defibrillator, Notfall-Labor),
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Benennung der ärztlichen Leitung und Stellvertretung,
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Benennung der Pflegedienstleitung,
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Beschreibung des Personalkonzeptes für alle Funktionsbereiche der Klinik mit entsprechender Fachqualifikationen (u.a. Anzahl der Stellen),
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Angaben über die Sicherstellung eines 24-stündigen ärztlichen Dienstes, inkl. Sonn- und Feiertagen,
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Nachweis über die Sicherstellung der Notstromversorgung,
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vertragliche Vereinbarung über die Arzneimittelversorgung (Genehmigung der/des zuständigen Amtsapotheker/in beachten),
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vertragliche Vereinbarung über die Mahlzeitenversorgung,
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vertragliche Vereinbarung über die Ver- und Entsorgung der Wäsche,
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vertragliche Vereinbarung über die Ver- und Entsorgung der Abfälle,
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vertragliche Vereinbarung über die Laborleistungen,
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vertragliche Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmer,
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Nachweis über die zertifizierte Reinigung,
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Nachweis über die Qualifikation für die Aufbereitung von Medizinprodukten,
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Nachweis über die arbeitsmedizinische Betreuung aller in der Klinik beschäftigten Personen,
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Nachweis über die vertragliche Verpflichtung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit,
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Kooperationsvereinbarung mit einem Krankenhaus für die Weiterversorgung von Patienten im Rahmen einer Notfallbehandlung, soweit diese in der Klinik nicht geleistet werden kann,
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Notfallplan und Kooperationsvereinbarung mit einem Krankenhaus im Falle eines Schadenereignisses mit/ohne Evakuierung,
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ausführliches Gutachten einer Krankenhaushygienikerin/eines Krankenhaushygienikers bezogen auf die in der Konzeption dargestellten Gegebenheiten (nach HygMedVO),
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Hygieneplan und Reinigungs- u. Desinfektionspläne. Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind in einem Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Der Hygieneplan soll zu sämtlichen hygienerelevanten Prozessen der Privatklinik schriftliche Festlegungen u.a. zu den Maßnahmen der Desinfektion, Reinigung, Sterilisation, Ver- und Entsorgung enthalten.
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Konzept zur fortlaufenden Aufzeichnung und Bewertung des Auftretens von Krankenhauserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen (Abstimmung mit einer Krankenhaushygienikerin/einem Krankenhaushygieniker belegen) (§ 23 Abs. 4 IfSG). Dies gilt u.a. nicht für Reha- und Psychiatrische-Einrichtungen.
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Nachweis über die Bestellung einer Hygienekommission,
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Beratungsvertrag mit einer Krankenhaushygienikerin/einem Krankenhaushygieniker),
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Nachweis über die Bestellung einer/eines hygienebeauftragten Ärztin oder Arztes (Qualifikationsnachweise),
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vertragliche Vereinbarung über die Beschäftigung einer/mehrerer Hygienefachkräften (mit Nachweis der Qualifikation; Stundenumfang nach KRINKO bemessen),
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Nachweis, dass die Trinkwasserinstallation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht,
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Nachweis der Unbedenklichkeit des Betriebs raumlufttechnischer Anlagen (u.a. Rückkühlgeräte), einschl. Stellungnahme des Krankenhaushygienikers (notwendige Untersuchungen erst kurz vor geplanter Betriebsaufnahme durchführen)
Der Gebührenrahmen für die Erteilung einer Konzession liegt zwischen 250 € und 7.500 €.
Kontakt
Aysin Demir
Moltkestr. 32
OG01, Raum: I.03
51643 Gummersbach
Medizinisches Versorgungszentrum Waldbröl
Die modernen Räumlichkeiten des hausärztlichen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Waldbröl sind fertiggestellt. Es handelt sich um ein Versorgungszentrum der MVZ Oberberg GmbH, einer Tochtergesellschaft der Klinikum Oberberg GmbH und des Oberbergischen Kreises.