Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige (bis in der Regel 21 Jahre/ oder in Ausnahme Fällen bis zum Ende des 26. Lebensjahres) mit einer Diagnose, wie z.B. Autismus, ADHS/ADS, Dyskalkulie (Matheschwäche), LRS (Lese-Rechtschreibschwäche), Despressionen, Bindungsstörungen oder andere psychischen Erkrankungen sind oft nicht in der Lage ihr Leben so zu gestalten, wie Kinder ohne diese Einschränkung. Das bedeutet diese Kinder, Jugendliche und junge Volljährige haben eine Teilhabebeeinträchtigung.
Hier kann das örtliche Jugendamt die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährige unterstützen.
Es gibt spezielle Hilfen, die Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII genannt werden.
Um die Kinder in der Schule, in der Familie und/oder im Alltag zu unterstützen.
François Rabelais
Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt werden will, sondern ein Feuer, das entfacht werden möchte.
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