Jugendförderung/-pflege
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendförderung/-pflege kümmern sich um die Belange der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Selbstbewusstsein, Selbständigkeit und soziales Miteinander fördern, zum Mitgestalten in der Gesellschaft anregen und soziale Benachteiligung ausgleichen, das sind Kernziele der Jugendförderung/ Jugendpflege.
Jugendförderung
Das Kreisjugendamt unterstützt die Jugendarbeit im Oberbergischen Kreis, damit diese lebendig bleiben kann!
Daher gewährt das Kreisjugendamt auf Antrag Zuschüsse zu:
-
Jugendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen im Inland und Naherholungsmaßnahmen
-
Bildungsveranstaltungen
-
Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit
Zuschussberechtigt sind:
-
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
-
Kommunen als Maßnahmeträger
-
gemeinnützige, nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 74 Abs. 1 SGB VIII
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Download Jugendfahrten und Naherholung
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Jugendfreizeiten sowie Naherholungsmaßnahmen
Verpflichtende Standards für die Förderung von Jugendfahrten und Naherholungsmaßnahmen
Antrag auf und Verwendungsnachweis für die Gewährung eines Zuschusses Jugendfreizeiten, Jugendfahrten und Naherholungsmaßnahmen
Prüfbogen für Jugendfahrten
Prüfbogen für Naherholungsmaßnahmen
Teilnehmendenliste
Download Bildungsveranstaltung
Richtlinien Bildungsveranstaltungen
Verpflichtende Standards Bildungsveranstaltungen
Antrag auf und Verwendungsnachweis für die Gewährung eines Zuschusses Bildungsveranstaltungen
Programm Bildungsveranstaltungen
Kostenaufstellung Bildungsveranstaltungen
Prüfbogen Bildungsveranstaltungen
Download Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Geräten und Material für die Jugendarbeit
Verpflichtende Standards für die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Geräten und Material für die Jugendarbeit
Antrag für die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Jugendpflegematerial
Kontakt für die Anträge der Jugendförderung
Frau Lisa Köster
Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Abgabe von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen.
Die darin enthaltenen Zeit- und Altersgrenzen sind für Gewerbetreibende verbindlich, können aber durch die Begleitung der Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben werden.
Bei Fragen zur Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen wenden Sie sich bitte an die Ordnungsämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das bundesweit geltende Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz: JArbSchG) ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Die wesentlichen Inhalte können der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen werden.
Kinder in Medienproduktionen
Ob Fernsehen, Theater oder Werbung: Die Zahl der Medienproduktionen in Deutschland steigt stetig. Und in immer mehr Formaten agieren Kinder und Jugendliche als Darsteller.
Die Bedingungen für eine Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an Foto-, Film- und Fernsehproduktionen sind ebenfalls im JArbSchG geregelt.
Gemäß § 6, Abs. 2 JArbSchG wird das zuständige Jugendamt in einem Antragsverfahren zu Ausnahmegenehmigungen angehört. In der Brochüre finden Sie die relevanten Informationen zum Ablauf dieses Prozesses im Zuständigkeitsbereich unseres Jugendamtes.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich an junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten. Ebenfalls richtet sich das Angebot an Fachkräfte, um als Multiplikatoren zur weiteren Vermittlung der Inhalte zu dienen. Ziel ist es, die Lebenskompetenz, Kritikfähigkeit und Eigenverantwortung von jungen Menschen frühzeitig zu fördern, sowie diese in ihrer Kompetenz zu stärken mögliche Gefahren zu erkennen und sich davor zu schützen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz zielt unmittelbar auf vorbeugendes Handeln im Wege von Aufklärung, Beratung, Projektentwicklung und – umsetzung, Förderung von Kooperationen und Koordinierung der Angebote ab. Er wendet sich schwerpunktmäßig den Bereichen Gesundheitsprävention, Suchtprävention, Gewaltprävention und Jugendmedienschutz zu.
Unter bestimmten Voraussetzungen können zuschussberechtigte Träger Mittel zur Durchführung von präventiven Angeboten im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Richtlinien.
Downloads
Verpflichtende Standards des Kinder- und Jugendschutzes
Richtlinien auf Förderung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
Antrag auf Förderung im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
Verwendungsnachweis für Förderung von Angeboten im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
Fortbildungsangebote
„Kindeswohl –Augen auf bei der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen“
Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz –auch im Sinne eines ganzheitlichen Präventionskonzeptes- ein wichtiger Bestandteil.
Betroffene Kinder und Jugendliche geben häufig (verdeckte) Signale, um auf ihre brisante Situation aufmerksam zu machen. Dies zu erkennen und angemessen zu reagieren ist eine schwierige Aufgabe für Mitarbeitende.
Das Kreisjugendamt bietet den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit drei Schulungsmodule an, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Verantwortungsbereiche der Mitarbeiter ausgerichtet sind.
-
Informationsveranstaltung „Klar sehen“
-
Fortbildung „Klar sehen und erkennen“
-
Fortbildung „Klar sehen und bewusst handeln“
Kontakt
Sie haben Fragen zu den oben genannten Themen oder zu der Antragsstellung ? Dann wenden Sie sich gerne an:
Frau Clarissa Lepperhoff
copyright: Fotowerk