smiling kids with colourfull hands copyright: Fotowerk

Jugendförderung/-pflege

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendförderung/-pflege kümmern sich um die Belange der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Selbstbewusstsein, Selbständigkeit und soziales Miteinander fördern, zum Mitgestalten in der Gesellschaft anregen und soziale Benachteiligung ausgleichen, das sind Kernziele der Jugendförderung/ Jugendpflege.

Jugendförderung

Das Kreisjugendamt unterstützt die Jugendarbeit im Oberbergischen Kreis, damit diese lebendig bleiben kann!
 

Daher gewährt das Kreisjugendamt auf Antrag Zuschüsse zu:

  • Jugendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen im Inland und  Naherholungsmaßnahmen

  • Bildungsveranstaltungen

  • Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit
     

Zuschussberechtigt sind:

  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

  • Kommunen als Maßnahmeträger

  • gemeinnützige, nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 74 Abs. 1 SGB VIII
     

Die Anträge sind schriftlich zu stellen. 

Download Jugendfahrten und Naherholung

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Jugendfreizeiten sowie Naherholungsmaßnahmen

Verpflichtende Standards für die Förderung von Jugendfahrten und Naherholungsmaßnahmen

Antrag auf und Verwendungsnachweis für die Gewährung eines Zuschusses Jugendfreizeiten, Jugendfahrten und Naherholungsmaßnahmen

Prüfbogen für Jugendfahrten

Prüfbogen für Naherholungsmaßnahmen

Teilnehmendenliste

Download Bildungsveranstaltung

Richtlinien Bildungsveranstaltungen

Verpflichtende Standards Bildungsveranstaltungen

Antrag auf und Verwendungsnachweis für die Gewährung eines Zuschusses Bildungsveranstaltungen

Programm Bildungsveranstaltungen

Kostenaufstellung Bildungsveranstaltungen

Prüfbogen Bildungsveranstaltungen

Download Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Geräten und Material für die Jugendarbeit

Verpflichtende Standards für die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Geräten und Material für die Jugendarbeit

Antrag für die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Jugendpflegematerial

Kontakt für die Anträge der Jugendförderung

Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Infografik zum Jugendschutzgesetz mit einer Übersicht von Regeln nach Altersgruppen: Kinder unter 14 Jahren, Jugendliche unter 16 Jahren und über 16 Jahren. Themen: Aufenthalt in Gaststätten, Tanzveranstaltungen, öffentliche Spielhallen, jugendgefährdende Orte, Alkohol, Tabak, Kinobesuche. Farbige Symbole verdeutlichen erlaubte und verbotene Aktivitäten.

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Abgabe von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen.

Die darin enthaltenen Zeit- und Altersgrenzen sind für Gewerbetreibende verbindlich, können aber durch die Begleitung der Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben werden.

Bei Fragen zur Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen wenden Sie sich bitte an die Ordnungsämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde. 

Jugendarbeitsschutzgesetz

Illustration einer Person mit Kopfhörern und Mikrofon vor einem gelben Hintergrund. Symbole für WLAN, Play, Chat und Text sind um die Person angeordnet.

Das bundesweit geltende Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz: JArbSchG) ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Die wesentlichen Inhalte können der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen werden.

Kinder in Medienproduktionen

Ob Fernsehen, Theater oder Werbung: Die Zahl der Medienproduktionen in Deutschland steigt stetig. Und in immer mehr Formaten agieren Kinder und Jugendliche als Darsteller.

Die Bedingungen für eine Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an Foto-, Film- und Fernsehproduktionen sind ebenfalls im JArbSchG geregelt.

Gemäß § 6, Abs. 2 JArbSchG wird das zuständige Jugendamt in einem Antragsverfahren zu Ausnahmegenehmigungen angehört. In der Brochüre finden Sie die relevanten Informationen zum Ablauf dieses Prozesses im Zuständigkeitsbereich unseres Jugendamtes.

Broschüre "Klare Sache – Kinder- und Jugendarbeitsschutz"

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Pravention

Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich an junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten. Ebenfalls richtet sich das Angebot an Fachkräfte, um als Multiplikatoren zur weiteren Vermittlung der Inhalte zu dienen. Ziel ist es, die Lebenskompetenz, Kritikfähigkeit und Eigenverantwortung von jungen Menschen frühzeitig zu fördern, sowie diese in ihrer Kompetenz zu stärken mögliche Gefahren zu erkennen und sich davor zu schützen.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz zielt unmittelbar auf vorbeugendes Handeln im Wege von Aufklärung, Beratung, Projektentwicklung und – umsetzung, Förderung von Kooperationen und Koordinierung der Angebote ab. Er wendet sich schwerpunktmäßig den Bereichen Gesundheitsprävention, Suchtprävention, Gewaltprävention und Jugendmedienschutz zu.
Unter bestimmten Voraussetzungen können zuschussberechtigte Träger Mittel zur Durchführung von präventiven Angeboten im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Richtlinien.

Downloads

Verpflichtende Standards des Kinder- und Jugendschutzes

Richtlinien auf Förderung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz

Antrag auf Förderung im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz

Verwendungsnachweis für Förderung von Angeboten im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz

Fortbildungsangebote

„Kindeswohl –Augen auf bei der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen“

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz –auch im Sinne eines ganzheitlichen Präventionskonzeptes- ein wichtiger Bestandteil.

Betroffene Kinder und Jugendliche geben häufig (verdeckte) Signale, um auf ihre brisante Situation aufmerksam zu machen. Dies zu erkennen und angemessen zu reagieren ist eine schwierige Aufgabe für Mitarbeitende.

Das Kreisjugendamt bietet den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit drei Schulungsmodule an, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Verantwortungsbereiche der Mitarbeiter ausgerichtet sind.

  • Informationsveranstaltung „Klar sehen“

  • Fortbildung „Klar sehen und erkennen“

  • Fortbildung „Klar sehen und bewusst handeln“

Kontakt

Sie haben Fragen zu den oben genannten Themen oder zu der Antragsstellung ? Dann wenden Sie sich gerne an:

Ihr Weg zu uns:

Kreisjugendamt

La-Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

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13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

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Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr 

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!